Straßen, Wege, Plätze
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ders verformungsbeständige Baustoffgemische ein-
zusetzen.
Lärmemissionen, die durch den Kontakt zwischen
Fahrzeugreifen und Fahrbahn beim Befahren der
Straße entstehen, können auch durch bauliche Maß-
nahmen beeinflusst werden. Es ist allerdings zu
beachten, dass solche Maßnahmen erst ab Fahrge-
schwindigkeiten von 80 km/h bei PKW und 50 km/h
bei LKW eine Lärmreduzierung bewirken können.
Bei geringeren Fahrgeschwindigkeiten dominieren
die Motorengeräusche, die durch die Fahrbahntextur
nicht beeinflusst werden können.
Obwohl die genannten Regelwerke grundsätzlich für
alle Verkehrsflächen angewendet werden können,
gibt es Anwendungsgebiete, Bauweisen oder Beson-
derheiten, die zusätzliche Überlegungen erforderlich
machen.
6 Anwendung
Durch die Verwendung von feinkörnigem, eng ge-
stuftem Abstreumaterial kann eine deutliche Redu-
zierung der Lärmentwicklung (Kontaktgeräusche
Reifen-Fahrbahn) bereits bei Verkehrsfreigabe erzielt
werden.
6.1 Allgemeines
Die Eignung von Gussasphalt für Deckschichten auf
Straßen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministe-
riumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung(BMVBS)
wird nach ZTV Asphalt-StB in Abhängigkeit von den
zu erwartenden Beanspruchungen anhand der Ein-
dringtiefe beurteilt. Auch bei Verkehrsflächen, die
nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMVBS fallen,
werden im Regelfall die Spannen der ZTV Asphalt-
StB für die Eindringtiefe zugrunde gelegt. Besondere
Anforderungen, z.B. für lärmtechnisch optimierte
Gussasphaltdeckschichten, sind durch Hinweise oder
Merkblätter geregelt.
6.3 Gussasphaltdeckschichten auf sonstigen
Verkehrsflächen
Bei Baumaßnahmen von Städten, Gemeinden und
bei privaten Bauherren sollte die ATV- DIN 18317 Ver-
tragsbestandteil sein. Die Eignung des Gussasphalts
ist nachzuweisen.
Die Zusammensetzung des Asphaltes bleibt dem Auf-
tragnehmer überlassen. Er hat dabei die Angaben des
Planers zu Verwendungszweck, Verkehrsmengen und
-arten, (klein-)klimatischen Einflüssen und örtlichen
Verhältnissen zu berücksichtigen.
6.2 Gussasphaltdeckschichten auf Bundesfern-
straßen
Vor allem auf Autobahnen und Bundesstraßen wer-
den Gussasphaltdeckschichten nach ZTV Asphalt ein-
gebaut. Die ZTV Asphalt-StB sind vom BMVBS für
diese Verkehrsflächen verbindlich eingeführt und
anzuwenden und damit Vertragsbestandteil. Die An-
forderungen an Gussasphaltdeckschichten auf diesen
Straßen sind in den ZTV Asphalt-StB, Abschnitt 3.9
beschrieben.
6.3.1 Gussasphalt MA16
Gussasphaltmischgut mit einem Größtkorn von 16
mm eignet sich besonders für Flächen, die Einbau-
dicken von mehr als 4 cm in einer Lage erfordern.
Auch bei Gussasphalt MA 16 sollte die maximale Ein-
baudicke je Lage das 4-fache des Größtkornes nicht
überschreiten.
Gussasphalt MA 16 bietet alle Vorteile, die andere
Gussasphalte auch aufweisen. Er kann ebenfalls als
Deckschicht mit Abstreuung aus grober Gesteinskör-
nung direkt befahren oder für einen Zwischenaus-
bau mit späterer Überbauung durch andere Deck-
schichten eingesetzt werden. Vorteile bietet er auch
als Alternative zu Asphaltbinderschichten, wo eine
ausreichende Verdichtung dieser Schichten nicht zu
erzielen ist, und als Zwischenschicht bei Belägen auf
Trog- und Tunnelsohlen (siehe Heft „Beläge auf Brük-
ken, Trögen- und Tunnelsohlen“). Durch die entspre-
chende Wahl des Bindemittels ist dieser Gussasphalt
vielseitig einsetzbar.
6.2.1 Lärmtechnisch optimierte Gussasphaltdeck-
schichten
Lärmtechnisch optimierte Gussasphaltdeckschichten
kommen hauptsächlich auf schnell befahrenen Stra-
ßen zur Anwendung. Hierbei sind die „Hinweise für
die Herstellung von Gussasphaltdeckschichten mit
lärmtechnisch verbesserten Eigenschaften“ zu be-
achten. Diese Hinweise resultieren aus langjährigen,
anhand von Erprobungsstrecken auf Autobahnen,
gesammelten Erfahrungen und sind als Standardbau-
weise in den ZTV Asphalt, Abschnitt 3.9.5, Verfahren
B, beschrieben.
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