Industrieestriche aus Gussasphalt
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Die zulässige Flächenpressung unter dauerhaft ein-
wirkender Last für einen Gussasphaltestrich ist abhän-
gig von der Lastaufstandsfläche. Die Aufstandsfläche
muss mindestens so groß gewählt werden, dass die
Flächenpressung bei einem Gussasphaltestrich der
Härteklasse IC 10 oder ICH 10 maximal 1 N/mm² be-
trägt. Bei den Härteklassen IC 15 und IC 40 sollte die
Flächenpressung nicht mehr als 0,6 N/mm² (IC 15) bzw.
0,4 N/mm² (IC 40) betragen
4.3 Industrieestrich aus Gussasphalt
auf Dämmschicht
Gussasphalt-Industrieestrich auf Dämmschicht wird
normgerecht wie folgt bezeichnet, z.B.:
Estrich DIN 18560 – AS – IC 10 – S 30
Gussasphaltestrich AS, der Härteklasse 10, Eindring-
tiefe ermittelt am Normwürfel IC, schwimmend S
verlegt mit einer Nenndicke von 30 mm.
Als tragender Untergrund für Gussasphaltestrich auf
Dämmschicht eignen sich neben Beton und Asphalt
auch Stein- und Holzböden.
Schubbeanspruchungen durch Fahrverkehr können
bei einlagigen Gussasphaltestrichen auf Trennschicht
zu aufgehenden Arbeitsnähten führen. Bei starker
Beanspruchung durch Flurförderzeuge (Gabelstapler)
empfiehlt sich ein zweilagiger Gussasphaltestrich,
z.B. zwei Lagen á 25 mm, bei dem die Arbeitsnähte
überlappend angelegt werden.
Als Dämmstoffe eignen sich hitzebeständige und
druckfeste Platten, z.B. aus Blähperlit oder Schaum-
glas.
Die Belastbarkeit von Gussasphalt-Industrieestrich
auf Dämmschicht hängt wesentlich von der zulässigen
Druck-Belastbarkeit der Dämmstoffe ab. Bei Indus-
trieestrichen kann es zweckmäßig sein, die notwen-
digen Dämmstoffe unter der Decke (Bodenplatte)
anzuordnen.
4.1 Industrieestrich aus Gussasphalt
auf Trennschicht
Gussasphalt-Industrieestrich auf Trennschicht wird
normgerecht wie folgt bezeichnet, z.B.:
Estrich DIN 18560 – AS – IC 15 – T 35
4.4 Hinweise für den Planer
Gussasphaltestrich AS, der Härteklasse 15, Eindring-
tiefe ermittelt am Normwürfel IC, auf Trennschicht T,
mit einer Nenndicke von 35 mm.
Bei der Planung ist die Härteklasse des Gussasphalt-
estrichs in Abhängigkeit der Nutzungs- und Tempera-
turbedingungen zu ermitteln. Teilweise kann es sinn-
voll sein, in unterschiedlich genutzten bzw. tempera-
turbeanspruchten Teilflächen Gussasphaltestriche mit
unterschiedlichen Härteklassen einzubauen.
Gussasphaltestrich auf Trennschicht wird durch eine
dünne, nicht komprimierbare, Zwischenlage, z.B. aus
Rohglasvlies, vom tragenden Untergrund getrennt.
4.2 Industrieestrich aus Gussasphalt
im Verbund
Fugen und Arbeitsnähte sind vor dem Einbau fest-
zulegen. Hierbei ist es sinnvoll, die Position von Ar-
beitsnähten auf die Tagesleistung der Einbaukolonne
abzustimmen. Fugen und Arbeitsnähte sollten nach
Möglichkeit nicht in befahrenen Abschnitten liegen.
Gussasphalt-Industrieestrich im Verbund wird norm-
gerecht wie folgt bezeichnet, z.B.:
Estrich DIN 18560 – AS – IC 15 – V 30
Besonders bei Industrieestrichen ist es notwendig,
die zu erwartenden Flächenpressungen aus dauer-
haft einwirkenden Einzellasten, wie z.B. Regalstützen
oder abgestellte Flurförderzeuge zu ermitteln und in
der Leistungsbeschreibung anzugeben.
Gussasphaltestrich AS der Härteklasse 15, Eindring-
tiefe ermittelt am Normwürfel IC, im Verbund V, mit
einer Nenndicke von 30 mm.
Ein Gussasphalt-Industrieestrich im Verbund ist mit
dem tragenden Untergrund verbunden. Als Unter-
grund eignen sich alle gebundenen, tragfähigen Un-
terlagen.
Es ist zu empfehlen, schon während der Planung eine
Gussasphalt-Fachfirma zur Beratung heranzuziehen.
Auf Asphalt wird Gussasphalt direkt aufgebracht.
Durch die Einbautemperatur des Gussasphalts ent-
steht eine flächige, dauerhafte Verklebung mit dem
Untergrund.
Auf Beton sind besondere Maßnahmen erforderlich,
z.B. der Einbau einer gussasphaltverträglichen Bitu-
men-Schweißbahn auf vorbereitetem Untergrund.
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