Informationen über Gussasphalt
te Langzeit-Dickenminderung der Dämmschicht er-
Durchdringungen, Übergänge und Abschlüsse müs-
sen so geplant werden, dass die Bauwerksabdichtung
fachgerecht angeschlossen werden kann.
füllen.
Wenn eine Entwässerung nach außen nicht möglich
ist, müssen in der Fläche Entwässerungselemente
eingebaut werden. Abläufe nach DIN EN 1253 „Ab-
läufe für Gebäude“, welche die Abdichtung durch-
dringen, müssen die Abdichtungsebene und die Ober-
fläche des Bauwerks dauerhaft entwässern. Flächen,
auf die eine Abdichtung aufgebracht werden soll,
müssen fest, eben, frei von Nestern, klaffenden Rissen
und Graten sein; sie dürfen nicht nass sein und müssen
das erforderliche Gefälle aufweisen. Betonflächen,
die grundiert oder versiegelt werden müssen, sind
abtragendvorzubereiten;Stahlflächensindzuentros-
ten. Kehlen und Kanten sollen fluchtgerecht und
gerundet sein. Die Ebenheit der Unterlage muss
DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“, Tabelle 3, Zeile
2, entsprechen. Ein erforderlicher Ausgleich ist unter-
halb der Abdichtung mit geeigneten Stoffen vorzu-
nehmen.
Bei der Auswahl der Einbauteile muss der Planer die
Einbautemperatur des Gussasphalts berücksichtigen.
Klebeflansche, Anschweißflansche oder Manschetten
sollen so liegen, dass ihre Außenkanten mindestens
150 mm von Bauwerkskanten und -kehlen sowie min-
destens 500 mm von Bauwerksfugen entfernt sind.
Die Anschlussflächen müssen mindestens 100 mm
breit sein.
Außenkanten der Los- und Festflanschkonstruktionen
von Einbauten und Durchdringungen sollen mindes-
tens 300 mm von Bauwerkskanten und -kehlen sowie
mindestens 500 mm von Bauwerksfugen entfernt
angeordnet werden. Der Festflansch ist im Bauwerk
zu verankern und so einzubauen, dass seine Oberflä-
che mit der angrenzenden, abzudichtenden Bau-
werksfläche eine Ebene bildet.
Entwässerungselemente müssen an den Tiefpunkten
liegen. Die Oberkante der Entwässerungsteile soll
etwa 5 mm unter der Oberkante des fertigen Belages
liegen. Die Anzahl der erforderlichen Entwässerungs-
einrichtungen und deren Dimensionierung ist vom
Planverfasser zu ermitteln und festzulegen.
Schon bei der Planung muss sichergestellt werden,
dass auf die Abdichtung keine planmäßigen Kräfte
parallel zur Abdichtungsebene einwirken können.
Sofern dies in Sonderfällen nicht zu vermeiden ist,
muss durch Anordnung von Widerlagern, Ankern,
Bewehrung oder durch andere konstruktive Maßnah-
men dafür gesorgt werden, dass Bauteile auf der
Abdichtung nicht gleiten oder ausknicken.
Zwischen Gussasphaltschicht und Einbauteilen sowie
Durchdringungen sind Fugen auszusparen und so zu
füllen, dass keine bewegungshemmenden Fremdkör-
per eindringen können.
Die Ausbildung der Fugen in der Bauwerkskonstruk-
tion muss auf das Abdichtungssystem sowie auf Art,
Richtung und Größe der aufzunehmenden Bewegun-
gen abgestimmt sein. Die Fugen sollen möglichst ge-
radlinig verlaufen. Der Schnittwinkel von Fugen un-
tereinander und mit Kehlen und Kanten soll nicht
wesentlich vom rechten Winkel abweichen. Die Bau-
werksabdichtung soll zu beiden Seiten der Fugen in
derselben Ebene liegen. Der Abstand der Fugen von
parallel verlaufenden Kehlen und Kanten sowie von
Durchdringungen muss mindestens 250 mm betra-
gen.
Die Abdichtung ist an aufgehenden Bauteilen in der
Regel 15 cm über die Oberfläche der Schutzschicht,
des Belages oder der Überschüttung hochzuführen
und dort zu sichern.
Beim Anschluss der Abdichtung von Decken über-
schütteter Bauwerke an abgehende Bauteile ist die
Abdichtung mindestens 20 cm unter die Fugen
zwischen Decke und Wand herunterzuführen.
Gussasphaltestriche und Beläge sowie Dichtungs-
schichten dürfen nur auf frostfreiem Untergrund
hergestellt werden.
Bei Abdichtungen über Bewegungsfugen ist zwischen
Fugen mit langsam ablaufenden, einmaligen Bewe-
gungen des Typs I und wiederkehrenden Bewegun-
gen des Typs II zu unterscheiden. Bewegungsfugen
sollen nach Möglichkeit so angeordnet werden, dass
Wasser nicht über die Fuge laufen kann.
Sind besondere chemische Beanspruchungen durch
das einwirkende Wasser zu erwarten, müssen die
Abdichtungsstoffe darauf abgestimmt sein. Bei be-
grünten Flächen und Dächern muss die Abdichtung
durchwurzelungsfest sein.
Die Abdichtung darf bei den zu erwartenden Bewe-
gungen der Bauteile, z.B. durch Schwingungen, Tem-
peraturänderungen oder Setzungen, ihre Schutzwir-
Fugenfüllungen – auch aus dauerelastischen Massen
– ersetzen keine Abdichtung über Fugen.
6