Informationen über Gussasphalt
ATV DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten“
ATV DIN 18354 „Gussasphaltarbeiten“
DIN 18534 „Innenraumabdichtungen“
Fugenfüllungen – auch aus dauerelastischen Massen
– ersetzen keine Abdichtung.
Durchdringungen, Übergänge und Abschlüsse müs-
sen so geplant werden, dass die Bauwerksabdichtung
fachgerecht angeschlossen werden kann.
6 Planungs- und Baugrundsätze
Bei der Auswahl der Einbauteile muss der Planer die
Einbautemperatur des Gussasphalts berücksichtigen.
Bei der Planung des abzudichtenden Bauwerkes oder
der abzudichtenden Bauteile sind die nachfolgenden
Punkte zu berücksichtigen.
Klebeflansche, Anschweißflansche oder Manschetten
sollen so liegen, dass ihre Außenkanten mindes-
tens150 mm von Bauwerkskanten und -kehlen sowie
mindestens 500 mm von Bauwerksfugen entfernt
sind. Die Anschlussflächen müssen mindestens
100 mm breit sein.
Die Abdichtung, bestehend aus der Vorbehandlung
des Abdichtungsuntergrundes, der bzw. den Dich-
tungsschichten und gegebenenfalls einer Schutz-
oder Nutzschicht, sollte in allen Schichten von ein und
demselben Unternehmer hergestellt werden.
Außenkanten der Los- und Festflanschkonstruktionen
von Einbauten und Durchdringungen sollen mindes-
tens 300 mm von Bauwerkskanten und -kehlen sowie
mindestens 500 mm von Bauwerksfugen entfernt an-
geordnet werden. Der Festflansch ist im Bauwerk zu
verankern und so einzubauen, dass seine Oberfläche
mit der angrenzenden, abzudichtenden Bauwerksflä-
che eine Ebene bildet.
Dämmschichten, auf denen Abdichtungen unmittel-
bar aufgebracht werden sollen, müssen für die jewei-
lige Nutzung geeignet sein. Wärmedämmstoffe müs-
sen stofflich für die Einbautemperatur des Gussas-
phalts, bis 230 °C, geeignet sein. Zusätzlich müssen sie
die Mindestanforderungen der DIN 4108-10 an eine
sehr hohe oder extrem hohe Druckbelastbarkeit (ds
oder dx) und an eine auf 2% begrenzte Langzeit-Di-
ckenminderung der Dämmschicht erfüllen.
Entwässerungselemente müssen an den Tiefpunkten
liegen. Die Oberkante der Entwässerungsteile soll
etwa 5 mm unter der Oberkante des fertigen Belages
liegen. Die Anzahl der erforderlichen Entwässerungs-
einrichtungen und deren Dimensionierung ist vom
Planverfasser zu ermitteln und festzulegen.
Flächen, auf die eine Abdichtung aufgebracht wer-
den soll, müssen fest, eben, frei von Nestern, klaffen-
den Rissen und Graten sein; sie dürfen nicht nass sein
und müssen das erforderliche Gefälle aufweisen. Be-
tonflächen, die grundiert oder versiegelt werden
müssen, sind abtragend vorzubereiten; Stahlflächen
sind zu entrosten. Kehlen und Kanten sollen flucht-
gerecht und gerundet sein. Die Ebenheit der Unterla-
ge muss DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Tabelle 3,
Zeile 2, entsprechen. Ein erforderlicher Ausgleich ist
unterhalb der Abdichtung mit geeigneten Stoffen
vorzunehmen.
Zwischen Gussasphaltschicht und Einbauteilen sowie
Durchdringungen sind Fugen auszusparen und so zu
füllen, dass keine bewegungshemmenden Fremdkör-
per eindringen können.
In Bereichen, in denen unter Berücksichtigung der
Wassereinwirkung lediglich Bodenflächen abzudich-
ten sind, ist die Abdichtungsschicht mindestens 5 cm
über die Oberkante des Fertigfußbodens hochzufüh-
ren.
Die Ausbildung der Fugen in der Bauwerkskonstruk-
tion muss auf das Abdichtungssystem sowie auf Art,
Richtung und Größe der aufzunehmenden Bewegun-
gen abgestimmt sein. Die Fugen sollen möglichst ge-
radlinig verlaufen. Der Schnittwinkel von Fugen un-
tereinander und mit Kehlen und Kanten soll nicht
wesentlich vom rechten Winkel abweichen. Die Bau-
werksabdichtung soll zu beiden Seiten der Fugen in
derselben Ebene liegen. Der Abstand der Fugen von
parallel verlaufenden Kehlen und Kanten sowie von
Durchdringungen muss mindestens 250 mm betra-
gen.
Sind besondere chemische Beanspruchungen durch
das einwirkende Wasser zu erwarten, müssen die
Abdichtungsstoffe darauf abgestimmt sein.
Die Abdichtung darf bei den zu erwartenden Bewe-
gungen der Bauteile, z.B. durch Schwingungen, Tem-
peraturänderungen oder Setzungen, ihre Schutzwir-
kung nicht verlieren. Angaben über Art und Größe
der Bewegungen müssen bei der Planung einer Bau-
werksabdichtung vorliegen.
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