guss|asphalt  
57  
Technische Informationen  
Brücken, Tröge, Tunnel  
Informationen über Gussasphalt  
Veröffentlichungen über Gussasphalt  
Heft-Nr.  
43  
Titel  
Straßen, Wege, Plätze  
44  
47  
52  
53  
Industrieestriche aus Gussasphalt  
Gussasphalt von A bis Z – Bauweisen  
Gussasphalt auf Kommunalen Verkehrsflächen  
Abdichtungen mit und ohne Nutzschichten aus Gussasphalt auf Parkdecks, Hofkellerdecken  
und Rampen, sowie in Tiefgaragen  
54  
55  
56  
57  
58  
59  
Bauwerksabdichtungen gemäß DIN 18531 und 18533  
Innenraumabdichtungen gemäß DIN 18534  
Gussasphalt in Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen  
Brücken, Tröge, Tunnel  
???  
???  
Sonderdrucke zu einzelnen Fachthemen können im Internet unter www.gussasphalt.de eingesehen, oder als  
PDF-Datei heruntergeladen werden.  
Der Asphalttaschenkalender bietet in jährlicher Neufassung auf ca. 150 Seiten wertvolle Informationen über  
die Anwendung und Eigenschaften von Asphalt, Bitumenwerkstoffen und insbesondere Gussasphalt. Er kann  
gegen eine Schutzgebühr bei der Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V. bezogen werden.  
Informationen über Gussasphalt ISSN 0172-3138  
herausgegeben  
erarbeitet  
von der bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V.  
von der Technischen Kommission der bga:  
Dipl.-Ing. L. Driske  
Dipl.-Ing. R. Flößer  
R. Grischek  
Hamburg  
Stuttgart  
Bergheim  
Hanau  
Dipl.-Ing. H. Gerigk  
Dipl.-Ing. M. Hantke  
Dipl.-Ing. S. Hofmann  
Dipl.-Ing. N. Hüttermann  
Dipl.-Ing. S. Könneke  
Dipl.-Ing. S. Lorenz  
Dipl.-Ing. H. Marossow  
Dipl.-Ing. P. Rode  
Bürstadt  
Köln  
Ladbergen  
Dortmund  
Bardowick  
Neubrandenburg  
Bonn  
Dipl.-Ing. H.-J. Schriek  
Dipl.-Ing. T. Sikinger  
H. Steidl  
Holzwickede  
Bardowick  
Bonn  
Dipl.-Ing. E. Taube  
Dipl.-Ing. D. Wietstock  
Essen  
Brunsbüttel  
hergestellt  
von inpuncto:asmuth druck+medien gmbh, Standort Bonn  
zu beziehen  
von der Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V.  
Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn  
Telefon 02 28/23 98 99, Fax 02 28/23 93 99  
© Alle Rechte vorbehalten  
12/2022  
Brücken, Tröge, Tunnel  
57  
Abdichtungen mit Gussasphaltschutzschicht für Beläge auf Brücken aus Beton  
und Stahl sowie für Beläge auf Trog- und Tunnelsohlen  
Inhalt  
1
2
Allgemeines  
2
3
3
3
3
3
3
3
4
4
4
6
7
8
9
Baustoffe  
2.1 Gesteinskörnungen  
2.2 Bindemittel  
2.3 Gussasphalt  
2.4 Dichtungsschichten  
2.5 Versiegelung, Kratzspachtelung  
2.6 HANV  
2.7 Haftbrücken auf Stahlbrücken  
Eigenschaften von Gussasphalt  
Anforderungen  
3
4
5
6
7
8
Baugrundsätze  
Ausführung  
Qualitätssicherung  
Regelwerke  
Tabelle 1: Abdichtungen mit Gussasphaltschutzschicht für Beläge auf Betonbrücken  
sowie auf Trog- und Tunnelsohlen  
10  
12  
Tabelle 2: Abdichtungen mit Gussasphaltschutzschicht für Beläge auf Stahlbrücken  
1
Informationen über Gussasphalt  
Die ZTV-ING beschreiben in Teil 6 Abschnitt 1 Brü-  
ckenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus  
einer Polymerbitumenbitumen-Schweißbahn mit ei-  
ner Schutzschicht aus Gussasphalt.  
1 Allgemeines  
Brücken sowie Trog- und Tunnelbauwerke sind wich-  
tige Bestandteile unserer Verkehrswege.  
Damit diese Bauwerke für viele Jahrzehnte ihrer  
Funktion gerecht werden, müssen sie durch siche-  
re und möglichst dauerhafte Fahrbahnbeläge ge-  
schützt werden. Am besten bewährt haben sich Belä-  
ge mit Gussasphalt als Deckschicht und einer Abdich-  
tung aus einer Dichtungsschicht und Gussasphalt als  
Schutzschicht.  
Die ZTV-ING beschreiben in Teil 6 Abschnitt 3 die  
Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff mit einer  
Schutzschicht aus Gussasphalt.  
BeiderBeanspruchungvonTrog-undTunnelbauwer-  
ken aus Beton und Brückentafeln aus Beton gibt es  
Unterschiede, die bei der Planung der Fahrbahnbelä-  
ge zu berücksichtigen sind. Der Belag liegt bei Trog-  
und Tunnelbauwerken auf einem Beton mit hohem  
Feuchtegehalt, so dass der Verbund zum Beton zu-  
sätzlichen Beanspruchungen aus Kapillardruck, Os-  
mose und Frost-Tauwechsel unterliegt. Bei Belags-  
aufbauten nach ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 1, Kap. 9  
sind daher besondere Maßnahmen für die Vorberei-  
tung (Vorwärmen bzw. Trocknen von oberflächen-  
nahen Rissen), Behandlung der Betonoberfläche und  
eine größere Belagsdicke erforderlich. Eine größe-  
re Belagsdicke verringert dabei die Schubspannun-  
gen aus Verkehr und die Temperaturbeanspruchun-  
gen in der Verbundebene zwischen Beton und Belag  
sowie das Schadenrisiko im Bereich der Blockfugen.  
Beläge auf Ingenieurbauwerken sind besonders ho-  
hen Beanspruchungen ausgesetzt durch:  
„
„
dynamische und statische Verkehrslasten,  
Bewegungen des Bauwerks durch Kriechen,  
Schwinden, Setzen und schnellablaufende gro-  
ße Temperaturschwankungen,  
„
Einwirkung von Wasser, Eis, Schnee sowie Auf-  
taumitteln.  
Maßgebend für die Ausführung von Belägen auf  
Brücken aus Beton und Stahl sowie für Beläge auf  
Trog- und Tunnelsohlen sind:  
„
„
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen,  
VOB/C, DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für  
Bauarbeiten jeder Art“,  
Auf Sohlen von Trog- und Tunnelbauwerken wird  
daher zusätzlich zwischen Abdichtung (d.h. Dich-  
tungsschicht + Schutzschicht) und Deckschicht – je  
nach verfügbarer Höhe – eine Zwischenschicht in ei-  
ner oder zwei Lagen angeordnet.  
„
VOB/C; DIN 18317 „Verkehrswegebauarbeiten –  
Oberbauschichten aus Asphalt“.  
„
VOB/C; DIN 18354 „Gussasphaltarbeiten“  
Für Brückenbauwerke aus Beton, die nicht im Zuge  
von Bundesfernstraßen liegen, gilt:  
Die ZTV-ING beschreiben in Teil 6 Abschnitt 4 Brü-  
ckenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem  
und einer Deckschicht.  
„
DIN 18532 „Abdichtung von befahrenen Ver-  
kehrsflächen aus Beton“.  
In Verbindung mit:  
Zur Verbesserung des Verbundes zur Stahlunterlage  
ist zusätzlich eine Haftschicht erforderlich. Die Ab-  
dichtung besteht aus der Dichtungsschicht und aus  
der Gussasphaltschutzschicht.  
„
„
„
„
ZTV-ING Teil 6, Zusätzliche Technische Vertrags-  
bedingungen und Richtlinien für Ingenieurbau-  
ten, Teil 6 Bauwerksausstattung,  
ZTV Asphalt-StB, Zusätzliche Technische Ver-  
tragsbedingungen und Richtlinien für den Bau  
von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt,  
TL Asphalt-StB, Technische Lieferbedingungen  
für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrs-  
flächenbefestigungen,  
Als Dichtungsschicht sehen die ZTV-ING Teil 6, Ab-  
schnitt 4 drei unterschiedliche Bauarten vor. Die Bau-  
arten unterscheiden sich in den Stoffen für die Grun-  
dierungs-, Haft- und Dichtungsschicht.  
M MA, Merkblatt für den Bau von Asphaltschich-  
ten aus Gussasphalt.  
Gussasphaltschutzschichten haben sich als Bestand-  
teil der Abdichtung mit unterschiedlichen Dich-  
tungsschichten seit Jahrzehnten bewährt, die als  
Regelausführung gelten.  
Fahrbahnbeläge auf Betonbrücken bestehen aus der  
Abdichtung und einer Deckschicht.  
Die Abdichtung besteht im Regelfall aus einer Ver-  
siegelung, einer Dichtungsschicht und einer Schutz-  
schicht.  
Gussasphalt kann über die Zusammensetzung der Ge-  
steinskörnungen sowie Bitumengehalt und -sorte un-  
terschiedlichen Beanspruchungen angepasst werden.  
2
Brücken, Tröge, Tunnel  
57  
Unter Berücksichtigung dieser Angaben bleibt die  
Zusammensetzung des Mischguts dem Auftragneh-  
mer überlassen.  
2 Baustoffe  
2.1 Gesteinskörnungen  
Die Wahl des Größtkorns im Gesteinskörnungsge-  
misch richtet sich in erster Linie nach der vorgesehe-  
nen Einbaudicke.  
Die Gesteinskörnungen sind in den „Technischen Lie-  
ferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßen-  
bau“ TL Gestein-StB definiert.  
Mit der Prüfung der Eindringtiefe wird der Verfor-  
mungswiderstand eines Gussasphalts bestimmt. Ab-  
kühlversuche werden durchgeführt, um das Kälte-  
verhalten zu beurteilen.  
2.2 Bindemittel  
Bitumen ist in den Technischen Lieferbedingungen  
für Bitumen im Straßenbau TL-Bitumen definiert.  
Die Herstellung von Gussasphalt erfolgt in stationären  
Mischwerken und wird in heißem Zustand in beheiz-  
ten Rührwerkskesseln zum Einbauort transportiert.  
Bitumen ist in ein nahezu nicht flüchtiges und ab-  
dichtendes, erdölstämmiges Bindemittel. Es wird bei  
der Destillation geeigneter Erdöle gewonnen und  
kann durch weitere Bearbeitung in unterschiedli-  
chen Arten und Sorten hergestellt werden.  
2.4 Dichtungsschichten  
Als Dichtungsschichten werden verwendet auf  
Betonunterlage:  
Für die Herstellung von Gussasphalt werden mittel-  
harte und harte Straßenbaubitumen oder gebrauchs-  
fertige polymermodifizierte Bitumen verwendet.  
„
„
Polymerbitumen-Schweißbahnen mit hochlie-  
gender Trägereinlage oder  
Flüssigkunststoff;  
Diesen Bitumen werden viskositätsverändernde Zu-  
sätze zur Verringerung der Verarbeitungstempera-  
tur zugesetzt. Art, Härte und Menge des Bitumens  
haben bestimmenden Einfluss auf die Eigenschaften  
des Gussasphalts.  
Stahlunterlage:  
„
„
„
Reaktionsharzgrundierungs- und Haftschicht  
mit einer Klebe- oder Pufferschicht,  
bitumenhaltige Grundierungsschicht mit Haft-  
schicht oder mit Asphaltmastix oder  
Reaktionsharzgrundierungsschicht mit einer Po-  
lymerbitumen-Schweißbahn oder bitumenhalti-  
ger Haftschicht.  
2.3 Gussasphalt  
Gussasphalt ist eine dichte, in heißem Zustand gieß-  
und streichbare Masse aus grober Gesteinskörnung,  
feiner Gesteinskörnung, Füller und Bitumen sowie  
Zusätzen.  
2.5 Versiegelung, Kratzspachtelung  
Versiegelungen und Kratzspachtelungen sind im Re-  
gelfall lösemittelfreie und temperaturbeständige  
Epoxidharzsysteme. Neu gelistet sind PMMA-Syste-  
me und Polyurethansysteme.  
Das Gesteinskörnungsgemisch ist hohlraumarm zu-  
sammengesetzt. Alle Gesteinskörnungen müssen  
frost- und verwitterungsbeständig sein. Der Binde-  
mittelgehalt ist so auf die Hohlräume des Gesteins-  
körnungsgemisches abgestimmt, dass diese in der  
fertigen Schicht ausgefüllt sind. Bei der Verarbei-  
tungstemperatur stellt sich wegen des höheren Tem-  
peraturausdehnungskoeffizienten des Bitumens ge-  
genüber dem der Gesteinskörnungen ein geringer  
Volumenüberschuss an Bitumen ein. Dieser ist für  
die Verarbeitbarkeit erforderlich.  
2.6 HANV  
Eine weitere Möglichkeit der Abdichtung von Bau-  
werken mit einer Betonunterlage besteht in einem  
„Hohlraumreichen Asphalttraggerüst mit Nachträg-  
licher Verfüllung“ (HANV).  
Beim HANV handelt es sich um eine Verbundbau-  
weise, die aus den Komponenten Asphalttragge-  
rüst und Verfüllbaustoff bestehen. Das Asphalttrag-  
gerüst weist dabei eine Mischgutzusammensetzung  
auf, die insbesondere hinsichtlich des Hohlraumge-  
haltes und der Hohlraumstruktur für eine Verfüllung  
geeignet ist. Der Verfüllbaustoff besteht aus einem  
flexibilisierten grundgeprüften Reaktionsharz (Ep-  
oxidharz oder PMMA). Die Hohlräume, des zunächst  
Bei der Zusammensetzung des Gussasphalts sind ins-  
besondere zu berücksichtigen und in der Leistungs-  
beschreibung anzugeben:  
„
„
„
der vorgesehene Verwendungszweck,  
klimatische und örtliche Verhältnisse und  
Verkehrslasten und Belastungsarten.  
3
Informationen über Gussasphalt  
eingebauten Asphalttraggerüstes, werden anschlie-  
4 Anforderungen  
ßend mit dem Verfüllbaustoff verfüllt.  
Abdichtungen auf Brücken sowie auf Trog- und Tun-  
nelsohlen müssen verhindern, dass Feuchtigkeit, wie  
z.B. Niederschlagswasser, Schmelzwasser oder Tau-  
salzlösungen, in die darunterliegende Konstrukti-  
on eindringt und Schäden verursachen. Die Abdich-  
tung darf durch die Bewegungen der Bauteile ihre  
Schutzwirkung nicht verlieren.  
HANV kann beim Neubau sowie bei Erneuerungs-  
und Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt wer-  
den. Mit dem Abdichtungssystem HANV liegen mitt-  
lerweile langjährige Erfahrungen vor.  
Mit HANV sind im Vergleich zu den sonstigen Ab-  
dichtungssystemen Bauzeitverkürzungen möglich.  
Das HANV wird anschließend mit Gussasphalt oder  
Walzasphalt überbaut.  
Die zweckmäßige Mischgutzusammensetzung ist in  
einem Eignungsnachweis auf Grundlage einer Erst-  
prüfung zu bestimmen.  
Weitere Hinweise sind in den H HANV beschrieben.  
Nach ZTV-ING Teil 6, Abschnitte 1, 3 und 4 sind für  
die Aufstellung der Leistungsbeschreibungen für die  
Schutzschicht und die Deckschicht die TL Asphalt-StB  
zu beachten.  
2.7 Haftbrücken auf Stahlbrücken  
Haftbrücken bestehen bei Stahlbrücken aus lösemit-  
telfreien und temperaturbeständigen Reaktionshar-  
zen oder aus bitumenhaltigen Stoffen.  
Darüber hinaus werden an die Schutzschicht folgen-  
de Anforderungen gestellt:  
Für Schutzschichten auf Brücken im Zuge von Stra-  
ßen der Belastungsklassen Bk 100, Bk 32 und Bk 10  
gemäß den RStO sowie für Verkehrsflächen mit be-  
sonderen Beanspruchungen gelten für Gussasphalt  
die TL Asphalt-StB.  
3 Eigenschaften von Gussasphalt  
Aufgrund seiner Zusammensetzung und der Binde-  
mitteleigenschaften weist Gussasphalt für die An-  
wendung als Schutz- und Deckschicht viele vorteil-  
hafte Eigenschaften auf.  
In der Regel soll für die Schutzschicht auf Brücken  
der oben genannten Belastungsklassen Gussasphalt  
aus MA 11 S verwendet werden.  
Gussasphalt  
„
kann auch auf großen Flächen fugenlos einge-  
baut werden,  
Für Profilausgleich, Schutz- und Asphaltdeckschich-  
ten aus Gussasphalt im Zuge von Straßen der Belas-  
tungsklassen Bk100, Bk32 und Bk10 sowie für Ver-  
kehrsflächen mit besonderen Beanspruchungen sind  
weitergehende Prüfungen nach den TP Asphalt-StB,  
Teil 20 bei 50 °C und 60 °C durchzuführen.  
„
erfordert keine Abbindezeit und bedarf kei-  
ner Verdichtung, um seine Endfestigkeit zu er-  
reichen,  
„
ist bis auf vereinzelte, herstellungsbeding-  
te Luftporen hohlraumfrei und wasserdicht,  
nimmt kein Wasser auf und kann weder quel-  
len noch schwinden,  
Bei Schutz- und Asphaltdeckschichten aus Gussas-  
phalt im Zuge von Straßen der Belastungsklassen  
Bk100, Bk32 und Bk10 sowie für Verkehrsflächen  
mit besonderen Beanspruchungen sind ab einer Flä-  
chengröße von 1000 m² als performanceorientierte  
Prüfungen Abkühlversuche nach den TP Asphalt-StB,  
Teil 46 A und Dynamische Stempeleindringtiefenver-  
suche nach den TP Asphalt-StB, Teil 25 A 1 durchzu-  
führen. Die dynamische Stempeleindringtiefe darf  
1,0 mm nicht unterschreiten.  
„
„
besitzt einen hohen Verformungswiderstand  
und ist infolge seines viskoelastischen Verhal-  
tens unempfindlich gegen Stoß und Schlag,  
kann Spannungen, z.B. aus Temperaturschwan-  
kungen oder langsam ablaufenden Bauwerks-  
bewegungen und Setzungen, durch Relaxation  
rissfrei abbauen,  
„
„
ist bei Einsatz im Freien unempfindlich gegen  
Frost-Tau-Wechsel, Tausalzlösung sowie ständi-  
ge Feuchtigkeitseinwirkung,  
Auf Sohlen von Trog- und Tunnelbauwerken gelten  
die ZTV-ING Teil 6  
Abschnitt 1 Kap. 9. Werden je-  
besitzt als Deckschicht eine ausgezeichnete Ver-  
schleißfestigkeit und eine griffige Oberfläche,  
ist dauerhaft und damit wirtschaftlich und  
doch mehr als zwei Gussasphaltschichten überein-  
ander angeordnet, ist – unabhängig von der Belas-  
tungsklasse – für alle Schichten ein Gussasphalt MA  
11 S zu verwenden, wobei die Gesamtdicke der Gus-  
sasphaltschichten 16 cm nicht überschreiten sollte.  
„
„
ist wiederverwendbar und damit nachhaltig.  
4
Brücken, Tröge, Tunnel  
57  
Die Eindringtiefe der Schutzschicht darf 2,0 mm und  
die der Zwischenschicht 2,5 mm nicht überschreiten.  
Tabelle 1: Bindemittel zur Verwendung in  
Schutz-, Zwischen- und Asphaltdeckschichten  
aus Gussasphalt  
Werden mehr als zwei Gussasphaltschichten unmit-  
telbar übereinander eingebaut, darf unabhängig  
von der Belastungsklasse bei der Erstprüfung für die  
Schutz- und die Asphaltzwischenschicht im Dynami-  
schen Stempeleindringversuch nach den TP Asphalt-  
StB, Teil 25 A 1, die Eindringtiefe von 2,0 mm nicht  
überschritten werden. Eine Dynamische Eindring-  
tiefe von 1,0 mm darf nicht unterschritten werden.  
Belastungs-  
klasse /  
Viskositäts-  
veränderte  
Bindemittelarten  
und -sorten nach  
den TL Bitumen-  
StB zur Verwen-  
dung mit visko-  
sitätsverändern-  
den Zusätzen  
Flächenart  
Bindemittel  
nach den E KvB  
Auf Stahlbrücken im Zuge von Straßen mit besonde-  
ren Beanspruchungen sowie für Straßen der Belas-  
tungsklassen Bk100, Bk32 und Bk10 gemäß den RS-  
tO sowie für Verkehrsflächen mit besonderen Bean-  
spruchungen ist für Schutz- und Deckschichten aus-  
schließlich Gussasphalt aus MA 11 S, jedoch mit po-  
lymermodifiziertem Bitumen PmB 25/55-55 A oder  
PMB 10/40-65 A, zu verwenden.  
15/25 VL,  
15/25 VH  
20/30  
30/45  
25/35 VL,  
25/35 VH  
Bk100  
PmB 10/25 VL,  
PmB 10/25 VH  
10/40-65 A  
PmB 25/45 VL,  
PmB 25/45 VH  
25/55-55 A  
20/30  
Es gibt allerdings auch positive, regionale Erfahrun-  
gen mit anderen Bitumensorten.  
15/25 VL,  
15/25 VH  
Es gelten die „Technischen Lieferbedingungen für  
Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymer-  
modifizierte Bitumen“ (TL Bitumen-StB).  
Bk32  
Bk10  
25/35 VL,  
25/35 VH  
30/45  
Es sind Bindemittel mit viskositätsverändernden Zu-  
sätzen oder gebrauchsfertige viskositätsveränderte  
Bindemittel zu verwenden.  
PmB 25/45 VL,  
PmB 25/45 VH  
10/40-65 A  
25/55-55 A  
25/35 VL,  
25/35 VH  
Gebrauchsfertige viskositätsveränderte Straßenbau-  
bitumen oder gebrauchsfertige viskositätsveränder-  
te Polymermodifizierte Bitumen müssen den „Emp-  
fehlungen zur Klassifikation von viskositätsverän-  
derten Bindemitteln“ (E KvB) entsprechen.  
30/45  
Bk3,2  
25/55-55 A  
PmB 25/45 VL  
PmB 25/45 VH  
Bk1,8  
25/35 VL,  
25/35 VH  
30/45  
50/70  
Bk1,0  
Bindemittelarten und -sorten nach den E KvB und den  
TL Bitumen-StB, zur Verwendung in Asphaltschich-  
ten aus Gussasphalt, in Abhängigkeit von der zu er-  
wartenden Beanspruchung, sind in der Tabelle 1 an-  
gegeben.  
Bk0,3  
35/50 VL,  
35/50 VH  
Rad- und  
Gehwege  
In der Leistungsbeschreibung ist in Abhängigkeit der  
Belastungsklasse das vorgesehene Bindemittel ent-  
sprechend Tabelle 1 anzugeben.  
fe die Anforderungen wie an einen Gussasphalt MA  
11 S gelten.  
Wird polymermodifiziertes Bitumen in Verbindung  
mit viskositätsverändernden Zusätzen verwendet,  
ist sicherzustellen, dass das im Rahmen der Erstprü-  
fung zurückgewonnene, resultierende Bindemittel  
eine Nadelpenetration von mindestens 10 1/10 mm  
aufweist.  
Brücken, die nicht im Zuge von Bundesstraßen und  
Autobahnen liegen, können nach DIN 18532, „Ab-  
dichtung von befahrenen Verkehrsflächen aus Be-  
ton“, abgedichtet werden. Siehe hierzu die Techni-  
sche Information Nr. 53 der bga Beratungsstelle für  
Gussasphaltanwendung e.V.  
Für Schutzschichten auf Brücken im Zuge von Stra-  
ßen anderer Belastungsklassen gelten für Gussas-  
phalt die TL Asphalt-StB, wobei für die Eindringtie-  
Für Holzbrücken gibt es, außer den Schriften des „In-  
formationsdienst Holz“, keine verbindlichen Regel-  
werke des DIN oder der FGSV.  
5
Informationen über Gussasphalt  
geführt werden. Wenn das Reaktionsharz die Anfor-  
derungen der TL-BEL-EP an die „Verwendbarkeit auf  
jungem Beton“ erfüllt, darf eine Versiegelung ab ei-  
nem Betonalter von 7 Tagen aufgebracht werden.  
5 Baugrundsätze  
Bei der Wahl des Belagsaufbaues sind unterschiedli-  
che Einflussgrößen zu berücksichtigen.  
Ist die zulässige Rautiefe der vorbereiteten Beton-  
unterlage von 1,5 mm überschritten, wird in diesen  
Bereichen eine Kratzspachtelung erforderlich. Hier-  
bei wird die Kratzspachtelung auf der ersten Lage  
der Versiegelung hergestellt. Die Rautiefe der ferti-  
gen Kratzspachtelung darf 1,0 mm nicht überschrei-  
ten. Anschließend wird auf der gesamten Fläche die  
zweite Lage der Versiegelung aufgebracht. Bei Rau-  
tiefen von > 5 mm wird ein Betonersatz erforderlich.  
Dazu gehören u. a. die Beanspruchungen aus den  
folgenden Einflussgrößen:  
„
„
„
Geometrie,  
Verkehr,  
Klima.  
Die Unterlage – Beton oder Stahl – ist so vorzube-  
handeln, dass die Dichtungsschicht im Verbund auf-  
gebracht werden kann.  
Die Eignung der Baustoffe und Baustoffgemische  
sowie deren gegenseitige Verträglichkeit sind nach-  
zuweisen.  
Auf die so vorbehandelte Fläche ist die Dichtungs-  
schicht im Verbund aufzubringen.  
Der Aufbau im Kappenbereich ist bis einschließ-  
lich Dichtungsschicht der gleiche wie im Fahrbahn-  
bereich. Auf der Dichtungsschicht aus Polymerbitu-  
men-Schweißbahn gemäß ZTV-ING Teil 6 Abs. 1 wird  
zusätzlich eine Schutzlage aus einer Glasvlies-Bitu-  
mendachbahn mit Bitumen aufgeklebt.  
Die Stoffe und Stoffkombinationen für die Herstel-  
lung von Dichtungsschichten müssen in der Liste  
„Zusammenstellungen der geprüften/zertifizierten  
Stoffe, Stoffsysteme und Bauteile für Bauwerke der  
Bundesfernstraßen“ der Bundesanstalt für Straßen-  
und Verkehrswesen (BASt) enthalten sein.  
Im Übergangsbereich Fahrbahn/Kappe ist bei Aus-  
führungen nach ZTV-ING Teil 6 Abschnitt 1 eine  
Polymerbitumen-Schweißbahn oder eine edelstahl-  
kaschierte Bitumen-Schweißbahn, als Verstärkung  
aufzubringen.  
Alle Schichten und Lagen des Belages müssen mit  
der jeweiligen Unterlage flächig und dauerhaft ver-  
bunden sein.  
Fugen sind im Rahmen der Unterhaltung oder im  
Rahmen eines Wartungsvertrages regelmäßig zu  
kontrollieren und zu warten.  
Unebenheiten der Betonfahrbahntafel sind mit dem  
Einbau der Schutzschicht ein- oder zweilagig auszu-  
gleichen.  
Der Anschluss der Schichten an Brückenabläufe hat  
so zu erfolgen, dass auch im Bauzustand jederzeit  
eine einwandfreie Entwässerung gewährleistet ist.  
Ausgleichsschichten müssen mindestens 1,5 cm dick  
sein und dürfen 5,0 cm nicht überschreiten. Je nach  
Dicke der Ausgleichsschicht ist eine geeignete Misch-  
gutzusammensetzung (Größtkorn) zu wählen. In be-  
gründeten Ausnahmefällen kann eine Schutz- oder  
eine Asphaltzwischenschicht aus Gussasphalt MA 16  
S mit einer Einbaudicke von 4,0 cm bis 7,0 cm einge-  
baut werden.  
Alle Einbauten müssen ausreichend breite Flansche  
_
>
besitzen ( 7 cm), damit die Dichtungsschicht ein-  
wandfrei angeschlossen werden kann.  
Für die einzelnen Bauweisen sind die wichtigsten  
Baugrundsätze nachfolgend aufgeführt:  
„
Betonbrücken  
„
Trog- und Tunnelsohlen  
Die Betonoberfläche ist abtragend vorzubereiten  
und unter Verwendung von lösemittelfreiem Epoxid-  
harz (gemäß TL-BEL-EP) mit einer Versiegelung zu  
versehen.  
Auf die Betonoberfläche ist eine Abdichtung gemäß  
ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 1 oder 3 aufzubringen.  
Bei Einbau einer Dichtungsschicht nach ZTV-ING  
Teil 6, Abschnitt 1 ist die Betonoberfläche grundsätz-  
lich zu versiegeln, oder bei Bedarf mit einer Kratz-  
spachtelung mit einer Oberflächenbehandlung wie  
bei einer Versiegelung zu versehen.  
Alternativ kann auch ein gemäß H PMMA zugelas-  
senes PMMA-System verwendet werden. Für die An-  
wendung im Bereich der Bundesfernstraßen ist ei-  
ne bauaufsichtliche Zustimmung im Einzelfall ein-  
zuholen.  
Die Regeldicke des Fahrbahnbelages beträgt 16 cm.  
Zwischen Schutz- und Deckschicht sind Zwischen-  
schichten aus Asphalt anzuordnen. Randstreifen  
Bei der Betonbehandlung mit einer Versiegelung  
kann die Vorbehandlung bereits nach 14 Tagen aus-  
6
Brücken, Tröge, Tunnel  
57  
bzw. Rinnen aus Gussasphalt sind mehrlagig bis  
Oberkante Deckschicht auszuführen (s. Bild 7.1.4 in  
der ZTV ING).  
Der Kolonnenführer muss während der Ausführung  
der Arbeiten ständig an der Arbeitsstelle anwesend  
sein.  
Ist bei Belagerneuerungen auf bestehenden Bau-  
werken die Regeldicke von 16 cm nicht ausführbar,  
ist die größtmögliche Belagsdicke zu wählen.  
Die Geltungsdauer des AB-BA-Scheines beträgt fünf  
Jahre. Nach fünf Jahren müssen die Schulung sowie  
die Prüfung wiederholt werden. Bei Personen mit  
qualifizierter Ausbildung (Bauwerksabdichter oder  
Asphaltbauer) ist nach Ablauf von zehn Jahren erst-  
malig eine AB-BA-Schein-Schulung und -Prüfung er-  
forderlich.  
Liegt der Grundwasserstand über OK Sohle des Trog-  
oder Tunnelbauwerks, sollte zwischen dem Abstel-  
len der Grundwasserhaltung und dem Einbau des  
Belages ein möglichst langer Zeitraum vergehen, um  
evtl. Risse in der Sohle besser erkennen zu können.  
Fahrbahnbeläge auf Betonbrücken bestehen aus der  
Abdichtung und einer Deckschicht.  
„
Stahlbrücken  
Die Abdichtung besteht im Regelfall aus einer Ver-  
siegelung, einer Dichtungsschicht und einer Schutz-  
schicht.  
Bei Stahlbrücken sind Beanspruchungen durch:  
„
„
„
„
konstruktive Merkmale des Stahlüberbaues,  
Formänderungen des Tragwerks,  
Die Versiegelung wird zweilagig in drei Arbeitsgän-  
gen (1. Auftragen Reaktionsharz, 2. Abstreuen mit  
Quarzsand, 3. Auftragen Reaktionsharz) hergestellt.  
temporäre Einflüsse aus dem Bauvorgang und  
Temperatureinfluss aus einzelnen Bauphasen  
besonders zu berücksichtigen.  
Im ersten Arbeitsgang wird Reaktionsharz in einer  
Menge von mindestens 400 g/m² durch Fluten bis zur  
Sättigung aufgetragen. Hierzu wird das angemisch-  
te Reaktionsharz auf die vorbereitete Betonoberflä-  
che gegossen und mit einem weichen Gummischie-  
ber gleichmäßig verteilt. Damit das Reaktionsharz  
in die Poren der Betonunterlage eindringen kann,  
ist eine Einwirkungsdauer von 5 bis 10 Minuten ab-  
zuwarten. Um Reaktionsharzansammlungen in Ver-  
tiefungen zu vermeiden, ist mit Fellrollen nachzu-  
arbeiten.  
Bei Planung und Ausführung der Belagsarbeiten ist  
die Temperaturbelastbarkeit der Korrosionsschutz-  
beschichtung an der Deckblechunterseite zu berück-  
sichtigen.  
Der Brückenbelag ist unter Berücksichtigung der Ein-  
flussgrößen objektbezogen auszuwählen.  
Die Beschichtung der Schrammbordstirnfläche ist  
systemabhängig auszuführen. In jedem Fall ist im Be-  
reich der Fugenmasse die Oberfläche der Beschich-  
tung abzusanden.  
Diese Lage Reaktionsharz muss unverzüglich nach  
dem Rollen im zweiten Arbeitsgang mit trockenem  
Quarzsand der Lieferkörnung 0,7/1,2 im Überschuss  
(Korn an Korn) abgestreut werden. Nicht festhaften-  
der Quarzsand ist zu entfernen, sobald es der Erhär-  
tungszustand dieser Lage ermöglicht.  
Unebenheiten der orthotropen Fahrbahnplatte sind  
beim Einbau der Schutzschicht auszugleichen.  
6 Ausführung  
Planung und Ausführung von Brückenbelägen auf  
Beton und Stahl sowie auf Trog- und Tunnelsohlen  
erfordern besondere Kenntnisse und Erfahrungen.  
Mit der Planung und Herstellung dürfen nur Fach-  
kräfte und Fachunternehmen beauftragt werden.  
Anschließend wird in einem dritten Arbeitsgang Re-  
aktionsharz in einer Menge von mindestens 600 g/m²  
gleichmäßig aufgebracht und so verteilt, dass Reak-  
tionsharzansammlungen vermieden werden, die Ab-  
streuung gleichmäßig benetzt ist und eine gleichmä-  
ßig raue und augenscheinlich geschlossene Oberflä-  
che vorliegt. Diese Oberfläche wird nicht abgestreut.  
Poren in der Versiegelung sind innerhalb der War-  
tezeiten (siehe Ausführungsanweisung) nachzube-  
arbeiten.  
Die Qualifikation des Kolonnenführers muss durch  
„
„
„
„
die Vorlage eines AB-BA-Scheines im Ergebnis  
einer Schulung oder  
den Nachweis einer Ausbildung zum Bau-  
werksabdichter oder  
den Nachweis einer Ausbildung zum Asphalt-  
bauer oder  
Die Kratzspachtelung besteht aus einer mit Reak-  
tionsharz gleichmäßig dünn vorbehandelten Beton-  
oberfläche (Reaktionsharzmörtel frisch in frisch)  
oder einer abgestreuten und erhärteten Reaktions-  
einen gleichwertigen Nachweis  
belegt werden.  
7
Informationen über Gussasphalt  
harzschicht, auf die jeweils ein Reaktionsharzmörtel  
aus Gussasphalt vorgesehen ist, ein Abstreuen der  
Schutzschicht mit ca. 2 bis 3 kg/m2 zu empfehlen.  
aufgetragen wird.  
Der Reaktionsharzmörtel wird kratzend über den  
Spitzen der Betonfläche abgezogen. Die Oberfläche  
der Kratzspachtelung ist mit Quarzsand der Liefer-  
körnung 0,7/1,2 im Überschuss (Korn an Korn) abzu-  
streuen. Nicht festhaftender Quarzsand ist zu ent-  
fernen, sobald es der Erhärtungszustand der Kratz-  
spachtelung zulässt. Auf die abgestreute Oberfläche  
der Kratzspachtelung ist Reaktionsharz (2. Lage der  
Versiegelung) in einer Menge von mindestens 600 g/  
m² gleichmäßig aufzubringen und so zu verteilen,  
dass Reaktionsharzansammlungen vermieden wer-  
den und die Abstreuung gleichmäßig benetzt ist.  
„
Gefälleausbildung in der Rinne  
Die Gefälleausbildung der Rinne in Längs- und Quer-  
richtung ist vom Planer vorzugeben und in der Leis-  
tungsbeschreibung eindeutig zu beschreiben.  
„
Flächige Verklebung von Polymerbitumen-  
Schweißbahnen  
Vereinzelte, nicht in Verbindung stehende, nicht ver-  
klebte Stellen mit einer Fläche von weniger als 5 cm2,  
die nicht zu Schäden, wie z.B. Blasen, führen, gelten  
nicht als Mangel.  
Erkennbare Hohlstellen oder Beschädigungen kön-  
nen punktuell repariert werden.  
Die Ausführungsanweisungen der Hersteller der Ab-  
dichtungssysteme und die Angaben in den jewei-  
ligen ZTVen, einschließlich der „Richtzeichnungen  
und Richtlinien für Brücken und andere Ingenieur-  
bauwerke“, sind zu beachten.  
7 Qualitätssicherung  
Eigenüberwachung  
Fugen sind gemäß ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 1 Pkt.  
4.8; ZTV-BEL-B Teil 3, Pkt. 5.6, bzw. ZTV-ING, Teil 6,  
Abschnitt 4, Pkt. 4.6, herzustellen und mit Fugen-  
masse so zu verfüllen, dass keine bewegungshem-  
menden Fremdkörper eindringen können. Alle Fu-  
gen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten. Die  
ZTV-Fug-StB sind zu beachten.  
Bezüglich der Baustoffe ist Folgendes zu kontrol-  
lieren:  
„
Lieferscheine und Kennzeichnung der Liefe-  
rung,  
„
„
Baustoffe nach Augenschein,  
Lagerung der Baustoffe nach Ausführungsan-  
weisung,  
Der Übergang von der Trogsohle zur freien Strecke  
und Fahrbahnübergänge aus Asphalt sind gemäß  
ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 7 herzustellen.  
„
„
Einhaltung der zulässigen Lagerdauer,  
Gesteinskörnungen hinsichtlich Art, Korngrö-  
ßenverteilung, Trockenheit und Reinheit.  
Ergänzende Hinweise zur Ausführung:  
Bei der Ausführung ist Folgendes zu überprüfen:  
„
Arbeitsnähte in der Schutzschicht  
„
„
„
„
„
äußere Bedingungen und Taupunkttemperatur  
nach ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 3,  
Müssen in der Schutzschicht Arbeitsnähte ausgebil-  
det werden, z.B. eine Längsnaht bei der Erneuerung  
in Streifen, so sollten diese nicht als Fuge ausgebil-  
det werden, sondern sind anzuarbeiten. Kalte Flan-  
ken sind hierbei schonend anzuwärmen. Dies gilt nur  
bei der Ausführung einer Deckschicht aus Gussas-  
phalt. Wenn keine Deckschicht aus Gussasphalt vor-  
gesehen ist, sind in der Schutz- oder Zwischenschicht  
Fugen auszubilden. Diese Fugen sind vor Einbau der  
Walzasphaltdeckschicht mit nicht saugfähigem und  
hitzebeständigem Klebeband abzukleben.  
Oberflächenfeuchte der Unterlage (Betonfahr-  
bahntafel) nach Nr. 4.3.1,  
Rautiefe der vorbereiteten Betonoberfläche  
nach Anhang A 1,  
Abreißfestigkeit der Betonoberfläche nach der  
Oberflächenvorbereitung nach Anhang A 2,  
Oberfläche der einzelnen Schichten nach Au-  
genschein auf Gleichmäßigkeit, Deckvermögen  
und Fehlstellen,  
„
„
„
„
Größe und Lage der mit Reaktionsharz behan-  
delten Flächen sowie Stoffverbrauch,  
Versiegelung, augenscheinlich auf Porenfrei-  
heit,  
Nähte in übereinanderliegenden Asphaltschichten  
sind mindestens 15 cm gegeneinander versetzt an-  
zuordnen.  
Abreißfestigkeit der behandelten Betonoberflä-  
che nach Anhang A 2,  
„
Absplittung der Schutzschicht  
Wenn die Schutzschicht während der Bauzeit be-  
fahren wird, ist auch dann, wenn eine Deckschicht  
Hohlstellen- und Blasenfreiheit der Dichtungs-  
schicht nach Anhang A 3,  
8
Brücken, Tröge, Tunnel  
57  
2)  
„
„
Verklebung der Polymerbitumen-Schweißbahn  
mit der Unterlage nach Anhang A 4,  
TL Gestein-StB Technische Lieferbedingungen für  
Gesteinskörnungen im Straßenbau  
2)  
Hohlstellen- und Blasenfreiheit der Schutz-  
schicht, z.B. durch Abklopfen.  
ZTV Fug-StB  
Zusätzliche Technische Vertragsbe-  
dingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrs-  
flächen  
Für die Asphaltschichten gelten die ZTV Asphalt-StB  
07/13, Abschnitt 5.2.  
M MA Merkblatt für den Bau von Asphaltschichten  
aus Gussasphalt  
Die durch die Prüfung zerstörten Bereiche sind auf  
Kosten des Auftragsnehmers instand zu setzen  
H HANV 2) Hinweise für die Herstellung von Abdich-  
tungssystemen aus Hohlraumreichen Asphalttragge-  
rüsten mit Nachträglicher Verfüllung für Ingenieur-  
bauten aus Beton  
8 Regelwerke  
E KvB 2) Empfehlungen zur Klassifikation von visko-  
VOB1) Verdingungsordnung für Bauleistungen  
sitätsveränderten Bindemitteln  
DIN 183171) Verkehrswegebauarbeiten; Oberbau-  
H PMMA 2) Hinweise Für die Herstellung von Abdich-  
tungssystemen aus einer Polymerbitumen-Schweiß-  
bahn auf einer Versiegelung, Grundierung oder  
Kratzspachtelung aus PMMA für Ingenieurbauten  
aus Beton  
schichten aus Asphalt  
DIN 183541) Gussasphaltarbeiten  
Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen-  
und Verkehrswesen (FGSV):  
Zusätzliche Regelwerke des Bundesministeriums für  
Digitales und Verkehr (BMVD):  
2)  
ZTV Asphalt-StB Zusätzliche Technische Vertrags-  
bedingungen und Richtlinien für den Bau von Ver-  
kehrsflächenbefestigungen aus Asphalt  
Zusammenstellung der geprüften Stoffe und Stoff-  
systeme 4)  
2)  
TL Asphalt-StB Technische Lieferbedingungen für  
Richtlinien und Richtzeichnungen für Brücken und  
andere Ingenieurbauwerke 5)  
Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächen-  
befestigungen  
ZTV-ING 2) Zusätzliche Technische Vertragsbedingun-  
gen und Richtlinien für die Ingenieurbauten, Teil 7  
Brückenbeläge  
Regelwerk der Deutsche Bahn AG:  
Richtlinie 804.6101 3)  
TL Bitumen-StB 1) Technische Lieferbedingungen für  
Bezugsquellen:  
Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymer-  
1) Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin  
2) FGSV-Verlag, Postfach 501362, 50973 Köln  
modifizierte Bitumen  
1)  
TP Asphalt-StB  
Technische Prüfvorschriften von  
Asphalt  
3) Deutsche Bahn AG, Drucksachenzentrale,  
Stuttgarter Str. 61a, 76137 Karlsruhe  
RStO 2) Richtlinien für die Standardisierung des Ober-  
baus von Verkehrsflächen  
2)  
4) Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter  
TL-BEL-EP  
Technische Lieferbedingungen für Re-  
aktionsharze für Grundierungen, Versiegelungen  
und Kratzspachtelungen unter Asphaltbelägen auf  
Beton  
5) Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG,  
Schleefstraße 14, 44287 Dortmund  
2)  
ZTV-BEL-B Teil 3 Zusätzliche Technische Vertrags-  
„Auszüge aus den FGSV-Regelwerken sind mit Er-  
laubnis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und  
Verkehrswesen e.V. auszugsweise wiedergegeben  
worden. Maßgebend für das Anwenden des FGSV-  
Regelwerkes ist dessen Fassung mit dem neuesten  
Ausgabedatum, die beim FGSV Verlag, Wesselinger  
Str. 15-17, 50999 Köln, www.fgsv-verlag.de, erhält-  
lich ist.“  
bedingungen und Richtlinien für das Herstellen von  
Brückenbelägen auf Beton, Teil 3 Dichtungsschicht  
aus Flüssigkunststoff  
2)  
ZTV-ING Teil 6, Abschnitt. 7  
Zusätzliche Techni-  
sche Vertragsbedingungen und Richtlinien für Inge-  
nieurbauten Teil 6 Bauwerksausstattung, Abschnitt  
7 Fahrbahnübergänge aus Asphalt  
9
Informationen über Gussasphalt  
10  
Brücken, Tröge, Tunnel  
57  
11  
Informationen über Gussasphalt  
12  
Überreicht durch:  
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.  
Bundesfachabteilung Gussasphalt  
Kurfürstenstraße 129 · 10785 Berlin  
Tel.: 030-212 86-263 · Fax: 030-212 86-297  
BeratungsstellefürGussasphaltanwendunge.V.  
Dottendorfer Straße 86 · 53129 Bonn  
Tel.: 02 28-23 98 99 · Fax: 02 28-23 93 99