Informationen über Gussasphalt
harzschicht, auf die jeweils ein Reaktionsharzmörtel
aus Gussasphalt vorgesehen ist, ein Abstreuen der
Schutzschicht mit ca. 2 bis 3 kg/m2 zu empfehlen.
aufgetragen wird.
Der Reaktionsharzmörtel wird kratzend über den
Spitzen der Betonfläche abgezogen. Die Oberfläche
der Kratzspachtelung ist mit Quarzsand der Liefer-
körnung 0,7/1,2 im Überschuss (Korn an Korn) abzu-
streuen. Nicht festhaftender Quarzsand ist zu ent-
fernen, sobald es der Erhärtungszustand der Kratz-
spachtelung zulässt. Auf die abgestreute Oberfläche
der Kratzspachtelung ist Reaktionsharz (2. Lage der
Versiegelung) in einer Menge von mindestens 600 g/
m² gleichmäßig aufzubringen und so zu verteilen,
dass Reaktionsharzansammlungen vermieden wer-
den und die Abstreuung gleichmäßig benetzt ist.
Gefälleausbildung in der Rinne
Die Gefälleausbildung der Rinne in Längs- und Quer-
richtung ist vom Planer vorzugeben und in der Leis-
tungsbeschreibung eindeutig zu beschreiben.
Flächige Verklebung von Polymerbitumen-
Schweißbahnen
Vereinzelte, nicht in Verbindung stehende, nicht ver-
klebte Stellen mit einer Fläche von weniger als 5 cm2,
die nicht zu Schäden, wie z.B. Blasen, führen, gelten
nicht als Mangel.
Erkennbare Hohlstellen oder Beschädigungen kön-
nen punktuell repariert werden.
Die Ausführungsanweisungen der Hersteller der Ab-
dichtungssysteme und die Angaben in den jewei-
ligen ZTVen, einschließlich der „Richtzeichnungen
und Richtlinien für Brücken und andere Ingenieur-
bauwerke“, sind zu beachten.
7 Qualitätssicherung
Eigenüberwachung
Fugen sind gemäß ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 1 Pkt.
4.8; ZTV-BEL-B Teil 3, Pkt. 5.6, bzw. ZTV-ING, Teil 6,
Abschnitt 4, Pkt. 4.6, herzustellen und mit Fugen-
masse so zu verfüllen, dass keine bewegungshem-
menden Fremdkörper eindringen können. Alle Fu-
gen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten. Die
ZTV-Fug-StB sind zu beachten.
Bezüglich der Baustoffe ist Folgendes zu kontrol-
lieren:
Lieferscheine und Kennzeichnung der Liefe-
rung,
Baustoffe nach Augenschein,
Lagerung der Baustoffe nach Ausführungsan-
weisung,
Der Übergang von der Trogsohle zur freien Strecke
und Fahrbahnübergänge aus Asphalt sind gemäß
ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 7 herzustellen.
Einhaltung der zulässigen Lagerdauer,
Gesteinskörnungen hinsichtlich Art, Korngrö-
ßenverteilung, Trockenheit und Reinheit.
Ergänzende Hinweise zur Ausführung:
Bei der Ausführung ist Folgendes zu überprüfen:
Arbeitsnähte in der Schutzschicht
äußere Bedingungen und Taupunkttemperatur
nach ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 3,
Müssen in der Schutzschicht Arbeitsnähte ausgebil-
det werden, z.B. eine Längsnaht bei der Erneuerung
in Streifen, so sollten diese nicht als Fuge ausgebil-
det werden, sondern sind anzuarbeiten. Kalte Flan-
ken sind hierbei schonend anzuwärmen. Dies gilt nur
bei der Ausführung einer Deckschicht aus Gussas-
phalt. Wenn keine Deckschicht aus Gussasphalt vor-
gesehen ist, sind in der Schutz- oder Zwischenschicht
Fugen auszubilden. Diese Fugen sind vor Einbau der
Walzasphaltdeckschicht mit nicht saugfähigem und
hitzebeständigem Klebeband abzukleben.
Oberflächenfeuchte der Unterlage (Betonfahr-
bahntafel) nach Nr. 4.3.1,
Rautiefe der vorbereiteten Betonoberfläche
nach Anhang A 1,
Abreißfestigkeit der Betonoberfläche nach der
Oberflächenvorbereitung nach Anhang A 2,
Oberfläche der einzelnen Schichten nach Au-
genschein auf Gleichmäßigkeit, Deckvermögen
und Fehlstellen,
Größe und Lage der mit Reaktionsharz behan-
delten Flächen sowie Stoffverbrauch,
Versiegelung, augenscheinlich auf Porenfrei-
heit,
Nähte in übereinanderliegenden Asphaltschichten
sind mindestens 15 cm gegeneinander versetzt an-
zuordnen.
Abreißfestigkeit der behandelten Betonoberflä-
che nach Anhang A 2,
Absplittung der Schutzschicht
Wenn die Schutzschicht während der Bauzeit be-
fahren wird, ist auch dann, wenn eine Deckschicht
Hohlstellen- und Blasenfreiheit der Dichtungs-
schicht nach Anhang A 3,
8