Abdichtungen von befahrenen Verkehrsflächen aus Holz
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Verarbeitungstemperatur hingegen stellt sich wegen
4 Eigenschaften von
Gussasphaltschichten
des höheren Temperaturausdehnungskoeffizienten
des Bitumens, gegenüber dem der Gesteinskörnun-
gen, ein geringerVolumenüberschuss an Bitumen ein.
Dieser ist für die Verarbeitbarkeit erforderlich.
4.1 Schichtdicken
Die Schicht aus Gussasphalt, die mit der Polymer-
bitumen-Schweißbahn im Verbund die Abdichtung
darstellt, wird in einer Nenndicke von 2,5 cm, die
Nutzschicht aus Gussasphalt im Regelfall in 3 cm
einschl. dem Abstreumaterial ausgeführt.
Bei der Zusammensetzung des Gussasphalts sind ins-
besondere zu berücksichtigen und in der Leistungsbe-
schreibung anzugeben:
der vorgesehene Verwendungszweck
klimatische und örtliche Verhältnisse
Verkehrslasten und Belastungsarten.
Auf Rampen sollten Gussasphaltschichten mit mög-
lichst geringer Schichtdicke eingebaut werden, um
das Ablaufen des Gussasphalts zu reduzieren. Bei
beheizten Rampen mit starker Neigung kann die
Elektroflachheizung ggf. mit einer Einbettschicht auf
der unteren Gussasphaltschicht fixiert werden.
Auch die Wahl der Oberflächenbehandlung (absan-
den, absplitten) sollte im Vorfeld festgelegt werden,
weil diese Einfluss auf die Auswahl der Mischgutzu-
sammensetzung haben kann.
4.2 Abrutschsicherung bei Rampen aus Holz.
Zur Aufnahme der auftretenden Schubkräfte sind auf
Rampen aus Holz, im Abstand von max. 5 m quer zum
Gefälle, auf der Abdichtungsbahn verzinkte T-Profile
mit beidseitigem DIN-gerechten Klebeflansch anzu-
ordnen. Diese werden oberflächenbündig mit der ers-
ten Lage Gussasphalt hergestellt. Sie sind im Abstand
von ca. 25 cm kraftschlüssig mit dem Untergrund zu
verbinden (s. 9.4).
Unter Berücksichtigung dieser Angaben bleibt die
Zusammensetzung des Mischguts dem Auftragneh-
mer überlassen.
Für Abdichtungen auf befahrenen Verkehrsflächen,
die durch parkende Fahrzeuge beansprucht werden,
sind Gussasphaltestriche (AS) nach DIN EN 13813 zu
verwenden.
Auf Holzbrücken mit vorwiegend dynamischer Bean-
spruchung können auch Gussasphalte (MA) gemäß
den TL Asphalt-StB verwendet werden.
4.3 Oberflächenbehandlung der Nutzschicht
Direkt bewitterte Nutzschichten aus Gussasphalt sind
grundsätzlich abzusplitten. Zur besseren Haftung ist
der Splitt leicht mit Bindemittel zu umhüllen.
Die Wahl des Größtkorns im Gesteinskörnungsge-
misch richtet sich in erster Linie nach der vorgesehe-
nen Einbaudicke der Gussasphaltschicht.
Eine helle Absplittung reflektiert die Sonneneinstrah-
lung und reduziert die Aufwärmung um bis 10 K. Dies
wirkt sich positiv auf die Verformungsbeständigkeit
aus. Ein heller Abstreusplitt kann mit einem einfärb-
baren Sonderbindemittel vorumhüllt werden, um die
gewünschte Optik und die lichttechnischen Eigen-
schaften der Oberfläche sicherzustellen.
Die Verformungsbeständigkeit von Gussasphalt wird
auf Grund seiner thermoplastischen Eigenschaften
nicht über die Druckfestigkeit klassifiziert. Die Beur-
teilung der Verformungsbeständigkeit ist anhand der
Eindringtiefe eines Stempels an einem Probewürfel
aus Gussasphalt möglich. Diese Prüfung wird nach DIN
EN 12697-20 durchgeführt.
Neben den üblichen Absplittungen mit Splitt der Kör-
nung 2/5 mm hat sich ebenfalls ein Splitt der Körnung
1/3 mm bewährt, weil dadurch die Befahrbarkeit, z. B.
mit Einkaufswagen, verbessert wird.
Bei Gussasphalten mit Sonderbindemitteln und Farb-
pigmenten handelt es sich um Sondervarianten, die
einer einzelvertraglichen Regelung bedürfen. Es ist
auch zu berücksichtigen, dass im Zuge des gestal-
terischen Schwerpunktes eingesetzte Gesteinskör-
nungen nicht zwangsläufig den Anforderungen der
Straßenbauvorschriften entsprechen.
Es ist zu berücksichtigen, dass über einen längeren
Zeitraum einzelne Splittkörner durch die Fahrzeu-
ge herausgelöst werden können. Das erfordert eine
regelmäßige Reinigung von Rinnen, Abläufen und
Fugen.
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