ABDICHTUNG AUS GUSSASPHALT AUF PARKDECKS, HOFKELLERDECKEN
UND RAMPEN SOWIE TIEFGARAGEN
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3.3 GUSSASPHALT
4 EIGENSCHAFTEN VON GUSSASPHALT-
SCHICHTEN
Gussasphalt ist eine dichte, in heißem Zustand gieß- und
streichbare Masse aus einem Gesteinskörnungsgemisch
und Bitumen oder Bitumen und Zusätzen.
4.1 SCHICHTDICKEN
Das Gemisch aus Gesteinskörnungen ist hohlraumarm
zusammengesetzt. Alle Gesteinskörnungen müssen frost-
und verwitterungsbeständig sein. Der Bindemittelgehalt
ist so auf die Hohlräume des Gesteinskörnungsgemisches
abgestimmt, dass diese in der fertigen Schicht ausgefüllt
sind. Bei Verarbeitungstemperatur hingegen stellt sich,
wegen des höheren Temperaturausdehnungskoeffizien-
ten des Bitumens gegenüber dem der Gesteinskörnungen,
ein geringer Volumenüberschuss an Bitumen ein. Dieser
ist für die Verarbeitbarkeit erforderlich.
Die Schicht aus Gussasphalt, die mit der Polymerbitumen-
Schweißbahn die Abdichtung darstellt, wird mit einer Min-
destdicke von 25mm ausgeführt, die Nutzschicht aus
Gussasphalt im Regelfall mit 30mm. Bei einlagigen Bau-
weisen (1b) beträgt die Nenndicke der Schicht aus Guss-
asphalt mindestens 35mm.
Auf Rampen sollten Gussasphaltschichten mit möglichst
geringer Schichtdicke eingebaut werden, um das Ablau-
fen des Gussasphalts zu reduzieren. Bei beheizten Rampen
mit starker Neigung kann die Elektroflachheizung ggf. mit
einer Einbettschicht auf der unteren Gussasphaltschicht
fixiert werden.
Bei der Zusammensetzung des Gussasphalts sind insbe-
sondere zu berücksichtigen und in der Leistungsbeschrei-
bung anzugeben:
4.2 OBERFLÄCHENBEHANDLUNG DER
NUTZSCHICHT
K
K
K
der vorgesehene Verwendungszweck,
klimatische und örtliche Verhältnisse und
Verkehrslasten und Belastungsarten.
Direkt bewitterte Nutzschichten aus Gussasphalt sind
grundsätzlich abzusplitten. Zur besseren Haftung ist der
Splitt mit Bindemittel zu umhüllen.
Auch dieWahl der Oberflächenbehandlung (absanden, ab-
splitten) sollte im Vorfeld festgelegt werden, weil dies Ein-
fluss auf die Auswahl der Mischgutzusammensetzung
haben kann.
Eine helle Absplittung reflektiert die Sonneneinstrahlung
und reduziert die Aufwärmung um bis 10K, was sich po-
sitiv auf die Verformungsbeständigkeit auswirkt. Heller
Abstreusplitt kann mit einem einfärbbaren Sonderbinde-
mittel vorumhüllt werden, um die gewünschte Optik und
die lichttechnischen Eigenschaften der Oberfläche bereits
während der Herstellung zu erreichen.
Unter Berücksichtigung dieser Angaben bleibt die Zusam-
mensetzung des Mischguts dem Auftragnehmer überlas-
sen. Für Abdichtungen auf befahrenen Verkehrsflächen,
die durch parkende Fahrzeuge beansprucht werden, sind
Gussasphaltestriche (AS) nach DIN EN 13813 zu verwen-
den. Auf Verkehrsflächen mit vorwiegend dynamischer
Beanspruchung sind auch Gussasphalte (MA) gemäß den
TL Asphalt-StB zu verwenden.
Neben den üblichen Absplittungen mit Splitt der Körnung
2/5mm hat sich ein Splitt der Körnung 1/3mm bewährt,
weil dadurch die Befahrbarkeit, z.B. mit Einkaufswagen,
verbessert wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass über
einen längeren Zeitraum einzelne Splittkörner durch die
Fahrzeuge herausgelöst werden können. Das erfordert eine
regelmäßige Reinigung von Rinnen, Abläufen und Fugen.
Die Wahl des Größtkorns im Gesteinskörnungsgemisch
richtet sich in erster Linie nach der vorgesehenen Einbau-
dicke der Gussasphaltschicht.
Die Verformungsbeständigkeit von Gussasphalt wird auf
Grund seiner thermoplastischen Eigenschaften nicht über
die Druckfestigkeit klassifiziert. Die Beurteilung der Ver-
formungsbeständigkeit ist anhand der Eindringtiefe eines
Stempels an einem Probewürfel aus Gussasphalt möglich.
Diese Prüfung wird nach DIN EN 12697-20 durchgeführt.
Andere Absplittvarianten, bzw. Oberflächenbehandlungen
(Riffelwalze) sind möglich, müssen aber einzelvertraglich
vereinbart werden.
Auf nicht frei bewitterten Flächen, in Tiefgaragen oder in
Parkdeckzwischengeschossen, kann die Nutzschicht mit
Sand abgerieben werden. Auf diesen Flächen können Rei-
fenprofilabdrücke entstehen, die aber keinen technischen
Mangel darstellen.
Bei Gussasphalten mit Sonderbindemitteln und Farbpig-
menten handelt es sich um Sondervarianten, die einer ein-
zelvertraglichen Regelung bedürfen. Es ist auch zu berück-
sichtigen, dass im Zuge des gestalterischen Schwerpunktes
eingesetzte Gesteinskörnungen nicht zwangsläufig den
Anforderungen der Straßenbauvorschriften entsprechen.
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Ausgabe 11-2025