TECHNISCHE INFORMATIONEN  
GUSSASPHALT VON A BIS Z –  
BAUWEISEN  
Technische Informationen über Gussasphalt  
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Gussasphalt von A bis Z – Bauweisen  
Straßen,Wege, Plätze (Heft 43)  
Industrieestriche aus Gussasphalt (Heft 44)  
Gussasphalt auf kommunalen Verkehrsflächen (Heft 52)  
Abdichtung aus Gussasphalt auf Parkdecks, Hofkellerdecken und Rampen sowie in Tiefgaragen  
Bauwerksabdichtungen gemäß DIN 18531 und 18533 (Heft 54)  
Innenraumabdichtungen gemäß DIN 18534 (Heft 55)  
Brücken, Tröge, Tunnel (Heft 57)  
Nachhaltiges Bauen mit Gussasphalt (Heft 58)  
Schwimmende Gussasphaltestriche (Heft 59)  
Gussasphalt in Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Heft 60)  
Abdichtung von befahrenen Verkehrsflächen aus Holz (Heft 61)  
Der Asphalttaschenkalender bietet in jährlicher Neufassung auf mehr als 150 Seiten wertvolle Informationen über  
die Anwendung und Eigenschaften von Asphalt, Bitumenwerkstoffen und insbesondere Gussasphalt.  
Er kann gegen eine Schutzgebühr bei der Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V. bezogen werden.  
gussasphalt  
bga  
Informationen über Gussasphalt, ISSN 0172-3138  
herausgegeben von der bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V., Bonn  
erarbeitet von der Technischen Kommision der bga  
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Dipl.-Ing. Hans-Joachim Schriek (Obmann),  
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Dipl.-Ing. Hendrik Marossow,  
Technischer Berater  
Hüneke Neubrandenburg GmbH  
Dipl.-Ing. Lars Driske,  
Technischer Berater  
Dipl.-Ing. Peter Rode,  
ö.b.u.v. Sachverständiger  
Hubert Gerigk,  
Alexander Sandrock B.Sc.,  
Südhessische Asphalt Mischwerke GmbH & Co. KG  
Bickhard Bau SE  
Dipl.-Ing. Andreas Götze,  
Dipl.-Ing. Thomas Sikinger,  
Multivia GmbH & Co. KG  
ö.b.u.v. Sachverständiger  
Rainer Grischek,  
Heiko Steidl,  
ASIS Asphalt- und Isoliergesellschaft mbH  
bga e.V.  
Ralf Hofmeister,  
Dipl.-Ing. Konrad Ulbricht,  
HOFMEISTER Gussasphalt GmbH & Co. KG  
Thannhauser und Ulbricht Gussasphalt und Estrich  
GmbH  
Dipl.-Ing. Norbert Hüttermann,  
Kemna Bau Andrea GmbH & Co. KG  
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Dipl.-Ing. Frank Wetzlberger,  
Leonhard Weiss GmbH & Co. KG  
Dipl.-Ing. Swen Könneke,  
Dortmunder Gussasphalt GmbH & Co. KG  
Dipl.-Ing. Dirk Wietstock,  
Total Bitumen Deutschland GmbH  
Herbert Leutert,  
Leonhard Weiss GmbH & Co. KG  
Christian Wurzer,  
Lautenschlager + Kopp GmbH + Co. KG  
Dipl.-Ing. Sebastian Lorenz,  
Multivia GmbH & Co. KG  
Bezug  
bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V.  
Rheinweg 24, 53113 Bonn  
Telefon 0228 239899, info@gussasphalt.de  
Satz  
Titelfoto  
rheinsatz, Köln  
Reiko Zunk, reikozunk.de (Orangerie im Schlossgarten Neustrelitz)  
© Alle Rechte vorbehalten, 11/2025  
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
Inhalt  
1
Allgemeines ...............................................................................................................................................................................................................  
2
2
2
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2
3
3
3
3
3
4
4
5
2
Baustoffe und Baustoffgemische – Produkt- und Prüfnormen ...........................................................................................................  
2.1 Gesteinskörnungen .....................................................................................................................................................................................  
2.2 Bindemittel .....................................................................................................................................................................................................  
2.3 Gussasphalt ....................................................................................................................................................................................................  
2.4 Polymerbitumen-Schweißbahnen ........................................................................................................................................................  
2.5 Stoffe für Grundierung, Versiegelung, Kratzspachtelung ...........................................................................................................  
2.6 Voranstrich ......................................................................................................................................................................................................  
Anforderungen an Gussasphalt .......................................................................................................................................................................  
3.1 Hochbau ...........................................................................................................................................................................................................  
3.2 Verkehrswege ................................................................................................................................................................................................  
Regelwerke .................................................................................................................................................................................................................  
Gussasphalt von A bis Z .......................................................................................................................................................................................  
3
4
5
Ausgabe 11-2025  
1
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
1
ALLGEMEINES  
2 BAUSTOFFE UND BAUSTOFFGEMISCHE –  
PRODUKT- UND PRÜFNORMEN  
Gussasphalt eignet sich für vielfältige Anwendungsge-  
biete:  
2.1 GESTEINSKÖRNUNGEN  
K
Estrich im Wohnungs- und Industriebau nach  
DIN 18560  
Die Gesteinskörnungen sind in den „Technischen Liefer-  
bedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau“ TL  
Gestein-StB definiert.  
K
Abdichtung in Verbindung mit Gussasphalt, bestehend  
aus Dichtungsschicht und einer darauf im Verbund an-  
geordneten Schicht aus Gussasphalt, z.B. auf Parkdecks  
nach DIN 18532-2  
Im Regelfall werden natürliche Gesteinskörnungen ver-  
wendet. Es können aber auch geeignete industriell herge-  
stellte Gesteinskörnungen eingesetzt werden.  
K
K
Schutzschicht auf Abdichtungen aus Bitumenwerkstof-  
fen nach DIN 18531, DIN 18533 und DIN 18534  
2.2 BINDEMITTEL  
Wurzelschutzschicht unter begrünten Flächen nach  
FLL-Richtlinie  
Für die Herstellung von Gussasphalt werden Straßenbaubi-  
tumen nach DIN EN 12591, Hartbitumen nach DIN EN 13305,  
Polymermodifizierte Bitumen nach DIN EN 14023 und Na-  
turasphalt nach DIN EN 13108-4 verwendet. Härte und  
Menge des Bitumens haben bestimmenden Einfluss auf  
die Eigenschaften des Gussasphalts.  
K
K
Deckschicht im Straßenbau nach DIN 18317  
Schutz- und Deckschicht auf Ingenieurbauwerken nach  
ZTV-ING  
K
AwSV Verordnung dient dem Schutz der Gewässer vor  
nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch  
Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus  
Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen.  
Bitumen wird bei der Destillation geeigneter Erdöle ge-  
wonnen und kann durch weitere Bearbeitung in unter-  
schiedlichen Arten und Sorten hergestellt werden.  
Bitumen darf nicht mit Teer, einem kohlestämmigen Pro-  
dukt, verwechselt werden, da es sich hierbei um unter-  
schiedliche Stoffgruppen handelt.Teerhaltige Bindemittel  
werden in Deutschland nicht mehr verwendet; in Guss-  
asphalt wurden solche Bindemittel nie eingesetzt.  
K
Beschichtung (Estrich) auf Beton in industriellen An-  
lagen nach DIN EN 14879-3  
Gussasphalt kann über die Zusammensetzung der Ge-  
steinskörnungen, Bitumengehalt und -sorte unterschied-  
lichen Beanspruchungen angepasst werden.  
Bei Verwendung von modifiziertem Bitumen ist es erfor-  
derlich, die Verarbeitungsbedingungen der Bitumenlie-  
feranten zu beachten, um die Polymere oder Zusätze bei  
Verarbeitungstemperatur nicht nachteilig zu verändern.  
2.3 GUSSASPHALT  
Gussasphalt ist eine dichte, in heißem Zustand gieß- und  
streichbare Masse aus Gesteinskörnungen und Bitumen  
oder Bitumen mit Zusätzen.  
Das Gemisch der Gesteinskörnungen ist hohlraumarm  
zusammengesetzt. Der Bindemittelgehalt ist so auf die  
Hohlräume des Gesteinskörnungsgemisches abgestimmt,  
dass diese in der fertigen Schicht ausgefüllt sind. Bei Ver-  
arbeitungstemperatur hingegen stellt sich wegen des hö-  
herenTemperaturausdehnungskoeffizienten des Bitumens  
gegenüber dem der Mineralstoffe ein geringer Volumen-  
überschuss an Bitumen ein. Dieser ist für die Verarbeit-  
barkeit erforderlich.  
2
Ausgabe 11-2025  
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
Für die Zusammensetzung des Gussasphalts sind insbe-  
sondere zu berücksichtigen und in der Leistungsbeschrei-  
bung anzugeben  
3 ANFORDERUNGEN AN GUSSASPHALT  
3.1 HOCHBAU  
K
K
K
der vorgesehene Verwendungszweck  
klimatische und örtliche Verhältnisse  
Verkehrslasten und Belastungsarten.  
Gussasphaltestriche imWohnungs- und Industriebau wer-  
den nach DIN EN 13813 in Härteklassen eingeteilt. Je nach  
zu erwartender Beanspruchung aus Temperatur und Ver-  
kehrslasten ist die zweckmäßige Härteklasse auszuwählen.  
Unter Berücksichtigung dieser Angalen bleibt die Zusam-  
mensetzung des Mischguts dem Auftragnehmer über-  
lassen.  
DIN EN 13813 beschreibt Anforderungen an die Estrich-  
massen und die Estriche, DIN 18560 als nationale Ausfüh-  
rungsnorm die Herstellung von Estrichen.  
Über die Eindringtiefe ist die Beurteilung der Standfestig-  
keit eines Gussasphalts möglich. Die Prüfung der Eindring-  
tiefe am Probewürfel wird nach DIN EN 2697-20 durch-  
geführt.  
Tabelle 1:  
Härteklassen von Gussasphalt nach DIN EN 13813  
Eindringtiefe in mm  
Stempelquerschnitt  
Stempel-  
querschnitt  
500 mm²  
2.4 POLYMERBITUMEN-SCHWEISSBAHNEN  
100 mm²  
Für die Herstellung von Abdichtungen in Verbindung mit  
Gussasphalt werden gussasphaltverträgliche Polymerbi-  
tumen-Schweißbahnen mit hochliegender Trägereinlage  
verwendet.  
Härteklasse  
bei 22 1°C bei 40 1°C bei 40 1°C  
Prüfdauer  
5h, Auflast 2h, Auflast  
525 N 525 N  
Prüfdauer  
Prüfdauer  
0,5h, Auflast  
525 N  
2.5 STOFFE FÜR GRUNDIERUNG, VERSIEGELUNG,  
KRATZSPACHTELUNG  
ICH 10 für  
1,0  
2,0  
Heizestrich  
Die Baustoffe für Grundierung, Versiegelung und Kratz  
-
IC 10  
IC 15  
IC 40  
IC 100  
1,0  
1,5  
4,0  
6,0  
spachtelung müssen den „Technischen Lieferbedingun-  
gen für Reaktionsharze für Grundierungen,Versiegelungen  
und Kratzspachtelungen unter Asphaltbelägen auf Beton“  
(TL-BEL-EP) entsprechen.  
1,5 bis 4,0  
4,0 bis 10,0  
Ein Gussasphalt-Heizestrich wird nach DIN EN13813 z. B.  
2.6 VORANSTRICH  
als AS-ICH 10 bezeichnet.  
Bitumenvoranstriche sind Bitumenlösungen oder Bitu-  
menemulsionen.  
Hierbei bedeutet:  
AS = Estrichmasse Asphalt  
IC = Eindringtiefe am Würfel (Indentation on Cube)  
H
= Heizestrich  
10 = Eindringtiefe in 1/10mm  
Ausgabe 11-2025  
3
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
Tabelle 2:  
Die ZTV-ING enthalten zusätzliche Anforderungen an  
Gussasphalt als Schutz- und Zwischenschicht auf Brü-  
cken und in Trog- und Tunnelbauwerken.  
Einsatzbereiche für Gussasphaltestriche  
nach DIN18560-7  
nach DIN18560-1  
Grenztemperatur  
Einsatzbereich  
Härteklasse  
für Abkühlung  
4 REGELWERKE  
ICH 10  
IC 10  
IC 15  
+10°C  
+5°C  
0°C  
Beheizte Räume  
Nachfolgend werden die wichtigsten Regelwerke, die mit  
Gussasphalt in Zusammenhang stehen, aufgeführt.  
Nicht beheizte  
Räume  
im Freien  
Vertragsnormen  
IC 15  
IC 40  
0°C  
keine Angaben  
VOB  
Vergabe- und Vertragsordnung für  
Bauleistungen  
IC 40 oder  
Kühlräume  
keine Angaben  
ATV DIN 18317  
ATV DIN 18354  
Verkehrswegebauarbeiten; Ober-  
bauschichten aus Asphalt  
IC 100  
Die angegebenen Grenztemperaturen dürfen nicht unter-  
schritten werden.  
Gussasphaltarbeiten  
Ausführungsnormen  
DIN 18202  
3.2 VERKEHRSWEGE  
Toleranzen im Hochbau  
Dachabdichtungen  
Die Eignung von Gussasphalt für Deckschichten auf Stra-  
ßen und Ingenieurbauwerken im Zuständigkeitsbereich  
des Bundesministerium für Verkehr (BMV) wird nach TL  
Asphalt in Abhängigkeit von den zu erwartenden Bean-  
spruchungen ebenfalls anhand der Eindringtiefe beurteilt.  
DIN 18531  
DIN 18532  
Abdichtung von befahrenen Beton-  
flächen  
DIN 18533  
DIN 18534  
DIN 18535  
Abdichtung erdberührter Bauteile  
Innenraumabdichtungen  
Durch die Einführung von europäischen Produktnor-  
men für Asphalt im Straßenbau wird Gussasphalt nach  
DIN EN 13108-6 mit dem Kurzzeichen MA (für Mastic As-  
phalt) bezeichnet.  
Abdichtung von Behältern und  
Becken  
DIN 18560  
Estriche im Bauwesen  
Tabelle 3:  
Auszug aus TL Asphalt  
Prüf- und Stoffnormen  
DIN EN 12697  
DIN EN 13108  
DIN EN 12591  
Asphalt – Prüfverfahren für Heiß-  
Eindringtiefe  
nach 30 min  
[mm]  
Zunahme in  
weiteren 30 min  
[mm]  
asphalt  
Gussasphalt  
(MA)  
Asphaltmischgut – Mischgut-  
anforderungen  
Stempelquerschnitt 500mm²  
bei 40 1°C  
Bitumen und bitumenhaltige Binde-  
mittel – Anforderungen an Straßen-  
baubitumen  
MA 11 S  
MA 8 S  
MA 5 S  
MA 11 N  
MA 8 N  
MA 5 N  
1,0 bis 3,0  
1,0 bis 3,0  
1,0 bis 3,0  
1,0 bis 4,0  
1,0 bis 4,0  
1,0 bis 5,0  
0,4  
0,4  
0,4  
0,6  
0,6  
0,6  
DIN EN 13305  
Bitumen und bitumenhaltige Bin-  
demittel – Spezifikationsrahmen  
für Hartbitumen für industrielle An-  
wendungen  
Hier bedeuten:  
DIN EN 13318  
Estrichmörtel und Estriche –  
Begriffe  
S = Besondere Beanspruchung  
N = Normale Beanspruchung  
DIN EN 13813  
Estrichmörtel, Estrichmassen  
und Estriche – Estrichmörtel und  
Estrichmassen – Anforderungen  
und Prüfungen  
4
Ausgabe 11-2025  
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
Deutsche Bahn AG  
Abreiben (mit Sand)  
Gussasphalt wird nach der Verlegung mit feiner Gesteins-  
körnung (Sand) abgerieben  
Richtlinie 804.6101 Eisenbahnbrücken und sonstige In-  
genieurbauwerke – Abdichtung von  
massiven Eisenbahnbrücken  
Absanden  
Direkt genutzte Gussasphaltbeläge sanden im Gegensatz  
zu hydraulisch gebundenen Estrichen nicht ab, weil die  
Gesteinskörnungen durch das Bindemittel Bitumen fest  
eingebunden sind.  
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen des Bun-  
desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:  
ZTV Asphalt-StB  
Zusätzliche Technische Vertrags-  
bedingungen und Richtlinien für  
den Bau von Verkehrsflächen-  
befestigungen aus Asphalt  
Abstumpfen  
Abstreuen einer Asphaltoberfläche mit feiner Gesteinskör-  
nung um die Anfangsgriffigkeit zu verbessern  
TL Asphalt-StB  
ZTV-ING  
Technische Lieferbedingungen für  
Asphaltmischgut für den Bau von  
Verkehrsflächenbefestigungen  
Altbausanierung  
Gussasphalt eignet sich hervorragend für die Sanierung  
und Umnutzung von Altbauten.  
Durch die Verwendung von Gussasphaltestrich sind gerin-  
gere Schichtdicken und somit ein geringeres Flächenge-  
wicht als bei anderen Estricharten möglich. Gleichfalls wird  
keine zusätzliche Feuchtigkeit in das Gebäude eingebracht.  
Zusätzliche Technische Vertrags-  
bedingungen und Richtlinien für  
die Herstellung von Ingenieur-  
bauwerken  
Teil 7: Brückenbeläge  
Teil 8: Bauwerksausstattung  
Alterungsbeständigkeit  
Merkblätter und Hinweise  
Gussasphalt hat eine sehr hohe Alterungsbeständigkeit.  
Durch seine Hohlraumfreiheit härtet das Bindemittel unter  
Witterungseinflüssen praktisch nicht nach.  
M A-UwS  
Merkblatt über Asphaltbauweisen  
für Anlagen zum Umgang mit was-  
sergefährdenden Stoffen  
Anwendungsbereiche  
Viele Anwendungsbereiche ergeben sich aus den speziellen  
Eigenschaften des Gussasphalts.  
M MA  
Merkblatt für den Bau von Asphalt-  
schichten aus Gussasphalt  
Er eignet sich wegen seiner  
K
K
K
Abriebfestigkeit in Fabrikationshallen mit Beanspru-  
5 GUSSASPHALT VON A BIS Z  
chungen durch Schleifen und Kollern  
nicht leitenden Eigenschaft in der Elektroindustrie, in  
Schalt- und Umspannräumen  
Abdichtung  
Gussasphalt wird in Kombination mit einer Dichtungs-  
schicht – überwiegend aus einer Bitumen-Schweißbahn  
im Verbund mit der Unterlage oder auf Trennlage als Ab-  
dichtung – oder als Schutzschicht auf Trennschicht über  
Abdichtungen aus Bitumenwerkstoffen eingesetzt.  
Elastizität in Betrieben mit Schlag- und Stoßbeanspru-  
chungen des Bodens sowie auf Stahlbrücken und an-  
deren Stahlkonstruktionen  
K
kurzen Erstarrungszeit in allen Bauten, bei denen eine  
sofortige Nutzung nach dem Verlegen gewünscht wird,  
insbesondere in Kaufhäusern und Ausstellungshallen  
sowie für Umbauten und Reparaturarbeiten an vor-  
handenen Estrichen  
Abriebfestigkeit  
Gussasphalt besitzt durch seine Hohlraumfreiheit und die  
Bindemitteleigenschaften eine große Abriebfestigkeit. Dies  
ist eine vorteilhafte Eigenschaft sowohl für Deckschichten  
im Straßenbau als auch für direkt begeh- und befahrbare  
Gussasphaltbeläge.  
K
K
Funkensicherheit in der chemischen Industrie, in der  
pyrotechnischen und eisenbearbeitenden Industrie, in  
Sprengstoff- und Munitionsfabriken  
Brandsicherheit in allen Bereichen von Hochbauten,  
z. B. Bauten besonderer Art oder Nutzung wie Ver-  
Ausgabe 11-2025  
5
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
sammlungsstätten, Hochhäusern, Tiefgaragen, Park-  
decks usw.  
K
K
Wasser- und Chemikalienbeständigkeit in Brennereien,  
Gewächshäusern, Fischhallen, Keltereien, Kühlhäusern,  
Markthallen,Weinkellereien und Stallanlagen  
K
Staubfreiheit und Geruchlosigkeit in Lebensmittelbetrie-  
ben, Lägern für empfindliche Güter jeder Art, Daten-  
verarbeitungsbetrieben sowie feinmechanischen und  
optischen Werkstätten, Holz- und Möbelfabriken, Pa-  
pier- und Druckbetrieben, pharmazeutischen Betrieben,  
Porzellanfabriken, Textil- und Rauchwarenbetrieben  
Wasserdichtigkeit als Bestandteil der Abdichtung in  
Nassräumen, Parkhäusern, auf Parkdecks und Hofkel-  
lerdecken, als Schutz- und Deckschicht auf Brücken so-  
wie zum Schutz und zur Sanierung von Betonflächen in  
der Industrie und in befahrbaren Gärfuttersilos  
K
K
Tausalzbeständigkeit für Beläge im Freien, in Salzlagern  
K
K
Wurzelfestigkeit als Wurzelschutzschicht auf einer Ab-  
dichtung unter begrünten Flächen auf Dächern und  
Tiefgaragen  
und Flächen mit Kraftfahrzeugverkehr  
Verschleißfestigkeit für alle befahrenen Flächen im In-  
dustriebereich und auf Verkehrsflächen  
Stoffundurchlässigkeit in Anlagen zum Umgang mit  
wassergefährdenden Stoffen.  
Tabelle 4:  
Anwendungsbereiche von Gussasphalt  
Anwendungsbereiche von Gussasphalt für:  
Estriche  
K Schwimmende Estriche und Heizestriche  
K Estriche auf Trennschicht und Verbundestriche  
Abdichtungen und Beläge in Verbindung mit Gussasphalt  
K Auf Betonbrücken sowie auf Trog- und in Tunnelbauwerken des Bundesfernstraßennetzes und der DB AG  
K Auf Stahlbrücken des Bundesfernstraßennetzes  
K Auf Parkdecks, Hofkellerdecken und Decken von Tiefgaragen  
K Unter begrünten Flächen und Aufschüttungen (zugleich Wurzelschutzschicht)  
K Sonderkonstruktionen auf oder unter Wärmedämmung  
Deckschichten und Fahrbahnbeläge  
K Für Straßen und Brücken sowie Wege aller Art, für Höfe und Plätze sowie für Bahnsteige, Flugbetriebsflächen und  
zwischen Gleisen von überfahrbaren Gleisanlagen  
K Für Nutzflächen auf Parkdecks und in Tiefgaragen  
Flüssigkeitsundurchlässige Beläge zum Gewässerschutz  
K Als Deckschichten auf Straßen in Wasserschutzgebieten  
K In Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen  
Schutz- und Zwischenschichten  
K Schutzschicht gegen mechanische oder thermische Beanspruchung auf Abdichtungen  
K Wurzelschutzschicht  
K Zwischenschicht auf Abdichtungen von Trog- und Tunnelbauwerken  
K Beschichtung von Betonbauteilen als Oberflächenschutz in verfahrenstechnischen Anlagen der chemischen  
Industrie  
6
Ausgabe 11-2025  
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
Asphalt  
Belegreife  
Natürlich vorkommendes oder technisch hergestelltes  
Gemisch aus Bitumen und groben und feinen Gesteins-  
körnungen sowie gegebenenfalls Zusätzen.  
Ein Gussasphaltestrich kann sofort nach Abkühlen mit  
allen Bodenbelägen versehen werden.  
Biegezugfestigkeit  
Asphaltmastix  
Die Biegezugfestigkeit von Gussasphalt ist abhängig von  
der Prüftemperatur und der Belastungsgeschwindigkeit.  
Die Werte für Gussasphaltestriche der Härteklassen IC 10  
und IC 15 bei 20 °C und 50 mm/min Vorschubgeschwin-  
digkeit liegen zwischen 8 und 15 N/mm². Bei Gussasphalt-  
deckschichten auf Verkehrsflächen werden Werte zwi-  
schen 4 und 6N/mm² gemessen. Bei niedrigeren Prüftem-  
peraturen steigen die Biegezugfestigkeiten aufgrund der  
Zunahme der Steifigkeit des Bitumens und damit des Guss-  
asphaltes an, z. B. bei Gussasphaltdeckschichten bei 0°C  
auf 10 bis 15 N/mm².  
Dichte, in heißem Zustand gießbare Masse aus feiner  
Gesteinskörnung, Füller und Bitumen als Bindemittel.  
Asphaltmastix wird vorwiegend für Abdichtungszwecke  
unter Gussasphalt eingesetzt.  
Aufhellung  
Durch die Verwendung heller Gesteinskörnungen im Ge-  
misch und insbesondere im Abstreumaterial kann Gus-  
sasphalt an der Oberfläche dauerhaft aufgehellt werden.  
Dies ist besonders wirkungsvoll beim Einsatz einfärbba-  
rer Bindemittel.  
Bitumen  
Ausdehnungskoeffizient  
Nach DIN EN 12597 sind Bitumen die bei der Aufarbeitung  
geeigneter Erdöle gewonnenen schwerflüchtigen, dunkel-  
farbigen Gemische verschiedener organischer Substanzen.  
Deren viskoelastisches Verhalten ändert sich mit der Tem-  
peratur.  
DieWerte für den linearen Ausdehnungskoeffizienten von  
Gussasphalt werden für den Temperaturbereich von 20 °C  
bis 50°C mit 30 bis 35 ×10–6 angegeben. Die Werte für Be-  
ton liegen zwischen 10 und 14×10–6  
.
Beanspruchbarkeit  
Brandverhalten  
Gussasphalt kann durch die Wahl der Kornzusammenset-  
zung und der Bindemittelart und -menge unterschied-  
lichen Beanspruchungen (chemischer, klimatischer und  
mechanischer Art) angepasst werden.  
Gussasphalt entspricht der Baustoffklasse B1 – schwer-  
entflammbare Baustoffe – nach DIN 4102-4, nach europäi-  
scher Norm DIN EN 13501 lautet die Klassifikation b– s1.  
Dachabdichtung  
Behaglichkeit  
Auf genutzten Dächern muss die Abdichtung mit einer  
Schutzschicht versehen werden. Eine Abdichtung nach  
DIN18531, bestehend aus einer Polymerbitumen-Schweiß-  
bahn und einer darauf im Verbund aufgebrachten Schicht  
aus Gussasphalt erfordert keine zusätzliche Schutzschicht.  
Unter begrünten Flächen erfüllt die Gussasphaltschicht  
gleichzeitig die Anforderung an die Wurzelfestigkeit  
(Durchwurzelungsschutz) nach den FLL-Richtlinien.  
Im Hochbau vermitteln die Eigenschaften des Gussasphal-  
tes – wie hohe Trittschall – und gute Wärmedämmung,  
sein elastisches Verhalten und die darauf beruhende an-  
genehme Begehbarkeit – dem Benutzer ein hohes Maß  
an Behaglichkeit.  
Beheizte Beläge  
Gussasphalt eignet sich als Belag mit eingelegter Elektro-  
heizung besonders auf Rampen zu Parkdecks,Tiefgaragen  
o. Ä. (siehe auch Technische Informationen über Gussasphalt,  
Beläge für Parkhäuser, Tiefgaragen, Hofkellerdecken und  
Rampen).Weiterer Anwendungsbereich siehe Heizestriche.  
Dauerhaftigkeit  
Gussasphalt ist dauerhaft;seine Eigenschaften ändern sich  
bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht. Gussasphalt  
erfordert keinen Unterhaltungsaufwand. Im Straßenbau  
werden auf hochbelasteten Autobahnen Nutzungszeiten  
von über 30 Jahren erreicht.  
Beschichtung  
Die Oberfläche von Gussasphalt kann mit geeigneten, auf  
Gussasphalt abgestimmten Kunststoffen, farblich gestal-  
tet oder öl- und kraftstoffbeständig sowie elektrisch leit-  
fähig beschichtet werden.  
In DINEN14879-3 werden Gussasphaltestrichschichten als  
Beschichtung bezeichnet.  
Dichtschicht  
In Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stof-  
fen – insbesondere Lager-, Abfüll- und Umschlagflächen  
(LAU-Anlagen) werden flüssigkeitsundurchlässige Befes-  
tigungen als Sekundärbarriere gefordert. Diese wird als  
Ausgabe 11-2025  
7
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
Dichtschicht bezeichnet und kann auch aus Gussasphalt  
hergestellt werden.  
Eindringtiefe  
Die Eindringtiefe nach DINEN 12697-20 gibt Aufschluss  
über die Härte des Gussasphaltes bei Estrichen und über  
die Standfestigkeit bei Gussasphaltdeckschichten im Stra-  
ßenbau. Die entsprechenden Technischen Regelwerke nen-  
nen Anforderungen an die Eindringtiefe in Abhängigkeit  
vom Anwendungsfall und den zu erwartenden Beanspru-  
chungen.  
Dichtigkeit  
Gussasphalt ist wasserdicht und praktisch gas- und was-  
serdampfdicht.  
Dichtungsschicht  
Die Dichtungsschicht ist Teil einer Abdichtung.Verwendet  
werden überwiegend Bitumen-Schweißbahnen mit hoch-  
liegender Trägereinlage und Asphaltmastix.  
Elastizität  
Gussasphalt verhält sich bei kurzzeitiger Beanspruchung  
(z. B. Fahrverkehr) elastisch, bei ruhenden Lasten und zu  
-
Druckfestigkeit  
nehmender Belastungszeit viskoelastisch bis plastisch.  
Die Prüfung der Druckfestigkeit nach DIN EN 13108-6 und  
DINEN13813 ist für Gussasphalt nicht vorgesehen (siehe  
Lastannahmen).  
Elektrische Leitfähigkeit  
Gussasphalt hat einen hohen spezifischenWiderstand von  
r = 1010 bis 1012 Ωcm. Der spezifische elektrischeWiderstand  
von Gussasphalt kann zur Ableitung elektrostatischer Auf-  
ladungen durch Zusätze (z. B. Graphit oder Koksgrus) auf  
etwa 106 Ωcm reduziert werden.  
Einbaudicke  
Die Einbaudicke von Gussasphalt im Hoch- und Industrie-  
bau muss auf die jeweilige Verwendungsart des Estrichs  
abgestimmt sein.  
Sie beträgt bei einlagigem Einbau in der Regel 2,5 bis 4,0cm.  
Entsorgung  
DIN18560-7 gibt Nenndicken in Abhängigkeit von der Be-  
anspruchungsgruppe und dem Größtkorn des Zuschlags  
an.  
Im Straßen- und Brückenbau beträgt die Regeldicke für  
Gussasphaltschichten 3,5 cm; die ZTV Asphalt sehen je  
nach maximaler Korngröße für Gussasphaltdeckschichten  
Dicken zwischen 2,0 und 4,0 cm vor.  
Bei der Bestimmung der Schichtdicke ist bei Gussasphalt  
mit Splittabstreuung die Rautiefe zu berücksichtigen (siehe  
auch Rautiefe).  
Gussasphalt kann – wenn erforderlich – unter Einhaltung  
bautechnisch erforderlicher Mindest- und Maximaldicken  
auch in ungleichmäßiger Schichtdicke eingebaut werden.  
Bei größeren Neigungen kann es dabei zuWellenbildungen  
kommen, da dicker eingebaute Gussasphaltschichten mehr  
zum Ablaufen neigen, als dünnere Schichten.  
Ausbauasphalt ist ein nicht überwachungsbedürftiger Ab-  
fall zur Verwertung und kann bei der Asphaltherstellung  
wiederverwendet werden.  
Erhärtungszeit  
Gussasphalt erhärtet durch Abkühlen und erreicht seine  
Gebrauchsfähigkeit – in Abhängigkeit von Einbaudicke  
und Unterkonstruktion – schon nach wenigen Stunden.  
Farbiger Gussasphalt  
Gussasphalt kann mit Farbpigmenten eingefärbt werden;  
dies ist besonders wirkungsvoll mit farblosen, einfärbba-  
ren Bindemitteln in Kombination mit farblich passenden  
Gesteinskörnungen.  
Feuchtigkeitsgehalt  
Gussasphalt enthält keine Feuchtigkeit und nimmt auch  
keine Feuchtigkeit auf.  
Einbaugewicht  
Die Einbaudicken von 2,0 bis 4,0 cm entsprechen Einbau-  
gewichten von ca. 50 kg/m² bis 100 kg/m².  
Flammpunkt  
Mit dem Flammpunkt nach DIN EN ISO 2592 wird die Tem-  
peratur bestimmt, bei der sich die aus einer in einer offenen  
Schale erhitzten Bitumenprobe austretenden Dämpfe an  
einer offenen Flamme entzünden. Für die im Gussasphalt  
eingesetzten Bitumen liegen die Flammpunkte zwischen  
250°C bis 300 °C.  
Einbautemperatur  
Die Einbautemperaturen liegen je nach Bindemittelsorte  
und Gussasphalthärte zwischen 200 °C und 230 °C. An-  
grenzende Bauteile und Baustoffe müssen gegen die Ein-  
bautemperatur beständig sein.  
Frost-Tau-Wechselbeständigkeit  
Gussasphalt kann für den Einsatz im Freien Frost-Tau-  
wechselbeständig hergestellt werden.  
8
Ausgabe 11-2025  
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
In härteren Gussasphaltestrichen können bei ungünstigen  
Randbedingungen (schnelle Abkühlung unter 0°C) Risse  
entstehen.  
Gesteinskörnung  
Sie werden unterteilt nach der Bruchflächigkeit in unge-  
brochene und gebrochene Gesteinskörnungen sowie nach  
der Korngröße:  
Fugen  
K
Ungebrochene Gesteinskörnungen (Rundkorn) sind  
Kies und Natursand sowie gebrochene Kieskörner,  
wenn ihre Oberfläche höchstens zur Hälfte aus Bruch-  
flächen besteht.  
In DIN18560 werden folgende Fugenarten  
unterschieden:  
K
Bewegungsfuge ist eine Fuge im Estrich, die ihn voll-  
ständig in zwei Teile trennt  
K
Gebrochene Gesteinskörnungen (Brechkorn) sind Splitt,  
Brechsand und Füller. Wegen ihrer rauen und kanti-  
gen Oberfläche zählen auch Hüttensand und Lava-  
schlacke hierzu.  
K
Scheinfuge ist eine Fuge im Estrich, die höchstens bis  
zur Hälfte der Estrichdicke in den Estrich eingeschnit-  
ten wird  
K
Randfuge ist eine Fuge, die den Estrich von seitlich an-  
grenzenden und eingebauten Bauteilen trennt.  
K
K
Kies und Splitt sind grobe Gesteinskörnungen >2mm,  
Natur- und Brechsand sind feine Gesteinskörnungen  
der Kornklasse 0/2.  
Füller sind Gesteinskörnungen, deren überwiegender  
Teil durch das 0,063mm Sieb hindurchgeht. Als Füller  
werden meist Kalksteinmehle eingesetzt. Für säure-  
resistente Gussasphalte werden säureresistente Ge-  
steinskörnungen verwendet.  
Gussasphalt kann in großen Flächen fugenlos verlegt  
werden. Im Hoch- und Industriebau können Fugen – mit  
Ausnahme von Bauwerksfugen – in der Unterlage über-  
brückt werden. Bei ungünstiger Form der Fläche, z.B. an  
einspringenden Ecken, kann es zweckmäßig sein, Fugen  
anzuordnen.  
Sind in Fliesen-, Platten- und Natursteinbelägen Fugen  
erforderlich, so müssen diese nicht im darunter liegenden  
Gussasphaltestrich übernommen werden.  
Fugen, die zu verfüllen sind, müssen nach DIN 18354 so  
verfüllt werden, dass keine bewegungshemmenden  
Fremdkörper eindringen können. Vergussfugen müssen  
zugänglich sein, kontrolliert, gereinigt und, falls erforder-  
lich, erneuert werden. Es empfiehlt sich, mit einer Fachfir-  
ma einen Wartungsvertrag abzuschließen.  
Glasschäden  
Regelgerecht hergestellte Verglasungseinheiten ohne  
Vorschäden können durch die Wärmeentwicklung beim  
Einbau des Gussasphaltes keinen Schaden nehmen.  
Gleitsicherheit  
Siehe Oberflächenbehandlung und Rutschhemmung.  
Griffigkeit  
Bauwerksfugen sind im Gussasphaltestrich zu überneh-  
men. Sie sind entsprechend ihrer Beanspruchung auszu-  
bilden.  
Die Anforderungen an die Griffigkeit von Fahrbahndecken  
können mit Gussasphalt dauerhaft erreicht werden (siehe  
auch Oberflächengestaltung).  
Füller  
Gussasphalt  
Siehe Gesteinskörnungen.  
Dichte, in heißem Zustand gieß- und streichbare Masse  
aus feinen und groben Gesteinskörnungen und Bitumen  
als Bindemittel. Das Gemisch aus Gesteinskörnungen ist  
hohlraumarm zusammengesetzt.  
Gefahrgut  
Gussasphalt ist kein Gefahrgut nach der Gefahrgutverord-  
nung Straße und Eisenbahn (GGVSE).  
Härteklasse  
Gefahrstoff  
Die Härteklasse von Gussasphaltestrichmassen wird in  
erster Linie von der Viskosität des Mörtels und damit von  
der Härte (Sorte) des Bitumens sowie von Art und Menge  
des Füllers bestimmt. Ein Maß für die Härte ist die Eindring-  
tiefe im Eindringversuch mit ebenem Stempel (siehe auch  
Eindringtiefe). Gussasphaltestriche werden entsprechend  
der für den jeweiligen Anwendungszweck maximal zuläs-  
sigen Eindringtiefe nach Härteklassen in ICH10, IC10, IC15,  
IC40 und IC100 eingeteilt.  
Bitumen und bitumenhaltige Zubereitungen, wie z. B. As-  
phalt und Gussasphalt, sind keine Gefahrstoffe und kenn-  
zeichnungsfrei.  
Geruch  
Gussasphalt ist im Gebrauchszustand geruchlos.  
Geschmack  
Gussasphaltbeläge beeinflussen den Geschmack oder den  
Geruch gelagerter Güter nicht.  
Ausgabe 11-2025  
9
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
Heizestriche  
Gussasphalt eignet sich für Heizestriche.  
chenpressungen als 1,0N/mm² auftreten. Bei der Härte-  
klasse IC15 sollte die Flächenpressung nicht mehr als 0,7N/  
mm² betragen. Bei schwimmenden Estrichen richtet sich  
die zulässige Flächenpressung nach der Belastbarkeit der  
Dämmschicht.  
Hohlraum  
Gussasphalt ist praktisch hohlraumfrei. In Gussasphalt-  
schichten kann sich ein Hohlraumgehalt von 0,5 bis 1 Vol-%  
einstellen, der keinen Einfluss auf die Wasserdichtigkeit  
hat.  
Mechanische Belastbarkeit  
Gussasphalt ist aufgrund des viskoelastischen Verhaltens  
des Bitumens unempfindlich gegen Stoß, Schlag und Kol-  
lern von schweren Gegenständen.  
Hygiene  
Gussasphalt im Hoch- und Industriebau bietet infolge  
seiner Hohlraumfreiheit und Dichtigkeit keine Poren, in  
denen sich Bakterien, Mikroben oder Ungeziefer festset-  
zen können.  
Nachbehandlung  
Gussasphalt erfordert keine Nachbehandlung. Er kann  
schon wenige Stunden nach dem Einbau begangen, ge-  
nutzt oder mit einem Belag versehen werden.  
Kreislaufwirtschaftsgesetz  
Naturasphalt  
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Wiederver-  
wendung Vorrang vor der Entsorgung. In Bundes- und  
Länderregelungen wird daher dieWiederverwendung von  
Asphalt gefordert. Asphalt ist bei der Entsorgung auf der  
Deponie ein nicht überwachungsbedürftiger Abfall zur  
Verwertung.  
Naturasphalt ist ein in der Natur vorkommendes Gemisch  
aus Bitumen und Füller.  
Nenndicke  
Die Estrichdicke wird als Nenndicke in Stufen von 5mm  
angegeben, die den Mittelwert der Estrichdicke darstellt.  
Bei den für Gussasphaltestriche typischen Nenndicken  
(25 bis 35 mm) ist eine Unterschreitung von bis zu 5mm  
noch regelgerecht.  
Längenänderung  
Gussasphalt kann weder quellen noch schwinden, da er  
beim Einbau wasserfrei ist und auch während der Nut-  
zung keinWasser aufnehmen kann. Die durch Temperatur-  
schwankungen bedingten Dicken- und Längenänderungen  
sind sehr gering;sie führen zu unschädlichen Spannungen,  
die durch Relaxation abgebaut werden. Bei Gussasphalt im  
Straßenbau sind infolge der Wirkung des Verkehrs über-  
haupt keine Dicken- und Längenänderungen messbar. Bei  
nicht befahrenen Gussasphalten im Freien, z. B. auf Balko-  
nen und Sportplätzen, kann über Jahre eine geringe Län-  
genverkürzung bei einer ebenso geringen Dickenzunahme  
eintreten (siehe Ausdehnungskoeffizient).  
Normen  
Siehe Abschnitt 4, Regelwerke.  
Nutzungsbeginn  
Gussasphalt ist nach Erkalten nutzbar; bei Gussasphalt-  
estrichen in der Regel bereits nach 2 bis 4 Stunden (siehe  
auch Belegreife).  
Bei Gussasphaltdeckschichten sind nach ZTV Asphalt- StB  
Fristen bis zur Verkehrsfreigabe einzuhalten.  
Oberflächengestaltung  
Lastannahmen  
Bei Estrichen wird die Oberfläche des noch heißen Gus-  
sasphaltes mit Feinsand abgerieben. Er erhält dadurch  
eine trittsichere Oberfläche. Anforderungen an einen Ver-  
drängungsraum können durch Splittabstreuung erreicht  
werden (siehe auch Verdrängungsraum).  
Bei Belägen im Freien und Gussasphalt auf Verkehrsflä-  
chen wird zur Erhöhung der Griffigkeit eine Mischung aus  
feiner und grober Gesteinskörnung der Kornklasse 1/3 oder  
grobe Gesteinskörnung der Kornklassen 2/5 oder 5/8 auf  
den noch heißen Gussasphalt aufgestreut und mit Walzen  
eingedrückt.  
Für hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche) im  
Bauwesen nennt DIN18560-7 die Beanspruchungsgruppen  
leicht, mittel und schwer, die nach der Art der Bereifung  
der Flurförderzeuge und nach den Arbeitsabläufen un-  
terteilt sind.  
Bei der Beurteilung der Belastbarkeit von Gussasphalt sind  
nicht die Verkehrslasten, sondern die Flächenpressungen  
und Umgebungstemperaturen zu berücksichtigen. Guss-  
asphalt kann sehr hohe dynamische Belastungen, d. h.  
praktisch jede Verkehrslast, schadensfrei aufnehmen. Bei  
ruhenden Lasten sind die Aufstandsflächen so zu wählen,  
dass bei einem Gussasphaltestrich der Härteklasse IC10  
auf Trennschicht bei Raumtemperatur keine höheren Flä-  
10 Ausgabe 11-2025  
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
Eine farbliche Gestaltung ist durch Aufstreuen und An-  
drücken farbiger Splitte, durch Beschichtungen und durch  
Freilegen farbiger Splitte durch Schleifen der Oberfläche  
möglich.  
Rohdichte  
Der Quotient aus Masse und Volumen einer Gussasphalt-  
probe wird als Rohdichte bezeichnet. Da Gussasphalt na-  
hezu hohlraumfrei ist, sind Rohdichte und Raumdichte  
weitgehend identisch.  
Plastizität  
Bei hohen Temperaturen verändert Gussasphalt sein Ver-  
halten vom elastischen über den viskoelastischen in den  
plastischen Zustand. Der Verlauf dieser Veränderungen ist  
neben der Temperatur abhängig von der Belastungszeit  
und vor allem von der Bindemittelsorte und -menge.  
Rutschhemmung  
Gussasphalt ist nach den Kriterien des Fachausschusses  
„Bauliche Einrichtungen“ des Berufsgenossenschaftlichen  
Institutes für Arbeitssicherheit mit jeder Abstreuung in die  
höchste Rutschhemmungsgruppe R13 eingestuft (siehe  
auch Verdrängungsraum).  
Quellen  
Gussasphalt quillt nicht, da er keine Feuchtigkeit auf-  
Säureresistenz  
nimmt.  
Durch Verwendung von säureresistenten Gesteinskörnun-  
gen kann Gussasphalt resistent gegen fast alle Säuren  
hergestellt werden.  
Randstreifen  
Randstreifen sind bei Gussasphaltestrichen nach  
DIN18560-2 vorzusehen.  
Schalltechnisches Verhalten  
Werden auf Gussasphaltestrichen harte Beläge, z. B. kera-  
mische Fliesen, Holzpflaster oder Parkett vorgesehen, muss  
ein so dicker Randstreifen verlegt werden, dass die Rand-  
fuge zwischen Gussasphalt und Wand ca. 10mm beträgt.  
Dies gilt ebenfalls für Heizestriche. Diese Randstreifen sind  
erst nach Fertigstellung des Bodenbelags – bei Plattenbe-  
lägen nach dem Verfugen – vom Verleger des Bodenbelags  
abzuschneiden.  
Die Verbesserung der Trittschalldämmung beträgt bei  
einem ca. 30 mm dicken Gussasphaltestrich auf Trenn-  
schicht 14dB. Gussasphalt hat außerdem eine besonders  
hohe innere Dämpfung. Sein Verlustfaktor für durchlaufen-  
de Schallwellen beträgt bei Raumtemperatur 0,18 (Beton:  
0,0063).  
Schichtdicken  
Siehe Einbaudicke.  
Rautiefe  
Schutzschicht  
Die Rautiefe ist der Quotient aus dem Volumen der Vertie-  
fungen an der Oberfläche und der zugehörigen Oberfläche.  
Sie hat Einfluss auf die weitere Behandlung der Oberfläche  
und bei Verkehrsflächen auf die Griffigkeit.  
Die Schutzschicht aus Gussasphalt ist Bestandteil von Ab-  
dichtungen auf Ingenieurbauwerken (z. B. Brücken) nach  
den ZTV-ING.  
Die Schutzschicht aus Gussasphalt nach den Abdichtungs-  
normen ist eine bauliche Maßnahme zum dauerhaften  
Schutz einer Abdichtung aus Bitumenwerkstoffen. Sie wird  
auf Trennschicht verlegt.  
Raumdichte  
Der Quotient aus Masse und Volumen eines Gussasphalt-  
probekörpers wird als Raumdichte bezeichnet. Der Wert  
liegt bei Gussasphalt je nach Rohdichte der Gesteinskör-  
Schwinden  
3
nung und Bindemittelgehalt zwischen 2,20 und 2,60g/cm .  
Durch Abkühlung verringert sich das Volumen des Binde-  
mittels Bitumen und somit geringfügig auch das Volumen  
der Gussasphaltmasse.  
Recycling  
Gussasphalt ist umweltfreundlich wiederverwendbar.  
Reinigung und Pflege  
Schwingungen  
Gussasphalt ist pflegeleicht. Gussasphaltestriche können  
mit Wachskehrspänen abgefegt oder mit Wasser und Sei-  
fenlösung abgespritzt werden. Der Einsatz von Reinigungs-  
maschinen und Dampfstrahlern ist möglich.  
Gussasphalt ist nicht schwingungsempfindlich (z.B. auf  
Brücken und Holzbalkendecken).  
Standfestigkeit  
Gussasphalt ist standfest und kann hohen dynamischen  
Verkehrsbeanspruchungen ohne nennenswerte Verfor-  
mungen standhalten.  
Ausgabe 11-2025 11  
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
Staubbildung  
Verdrängungsraum  
Durch die Eigenschaften seines Bindemittels Bitumen  
neigt Gussasphalt nicht zur Staubbildung.  
Bei der Beurteilung der Rutschhemmung von Bodenbelä-  
gen ist auch der Verdrängungsraum zu berücksichtigen.  
Mit dem Verdrängungsraum wird die Fähigkeit der Boden-  
beläge bezeichnet, Feststoffe, die auf den Boden gelangen,  
in Vertiefungen aufnehmen zu können. Mit Gussasphalt-  
estrichen lassen sich je nach Behandlung der Oberfläche  
alle Anforderungen an den Verdrängungsraum erfüllen.  
Strahlenabsorption  
Bitumen besitzt eine hohe Schutzwirkung gegen radioak-  
tive Strahlung bis zu einer Strahlendosis von 107 Gy (Gray,  
entspricht 109 rad) sowie eine hohe Absorptionsfähigkeit  
für energiereiche Gammastrahlung einer sehr kleinenWel-  
lenlänge. Die Strahlenschutzwirkung von Asphalt lässt  
sich durch den Zusatz von Bariumsulfat noch erhöhen.  
Gussasphalt bietet aufgrund seiner hohen Dichte auch  
einen guten Strahlenschutz gegen Betastrahlen. Bitumen-  
werkstoffe und Gussasphalt schützen auch vor Radon.  
Verschleißfestigkeit  
Siehe Abriebfestigkeit.  
Viskosität  
Bezeichnung für die Zähigkeit eines Stoffes oder  
Stoffgemischs.  
Tausalzbeständigkeit  
Gussasphalt ist beständig gegenüber Tausalzen.  
Wärmeableitung  
Die Wärmeableitung von Gussasphalt ist gering. Gussas-  
phaltestriche werden als behaglich und fußwarm emp-  
funden und eignen sich hervorragend als Bodenbelag für  
die Tierhaltung.  
Temperaturempfindlichkeit  
Gussasphalt ist unempfindlich gegen kurzzeitige Tempe-  
ratureinwirkung von beispielsweise glimmenden Tabak-  
waren, Schweißfunken und kochendem Wasser. Bei zu er-  
wartendenTemperaturen um oder unter dem Gefrierpunkt  
muss eine für diese Temperatur geeignete Härteklasse  
gewählt werden.  
Wärmeleitfähigkeit und Wärmeleitzahl  
Die Wärmeleitzahl von Gussasphalt beträgt 0,9W/(mK)  
(Beton: 2,10). Damit hat Gussasphalt eine geringe Wär-  
meleitfähigkeit und ist zurWärmedämmung gut geeignet.  
Toxizität  
Gussasphalt ist nicht giftig.  
Wasseraufnahme  
Gussasphalt ist praktisch hohlraumfrei und nimmt kein  
Wasser auf.  
Trittschalldämmung  
Siehe schalltechnisches Verhalten.  
Wasser- und Chemikalienbeständigkeit  
Gussasphalt ist beständig gegen Wasser und viele Chemi-  
kalien (siehe auch Wasserhaushaltsgesetz).  
Trittsicherheit  
Gussasphalt ist trittsicher. Siehe Oberflächengestaltung,  
Rutschhemmung und Verdrängungsraum.  
Wasserdampf-Diffusionswiderstand  
Trocknungseffekt  
Für Gussasphaltestriche >30mm Dicke errechnet sich nach  
DIN EN 12524 die äquivalente Luftschichtdicke sd = μ × d  
zu 1500 m. Gussasphalt ist damit praktisch dampfdicht.  
Die Wärme, die Gussasphalt während des Erkaltens ab-  
gibt, fördert beim Einbau von Gussasphaltestrichen im  
Hoch- und Industriebau die Austrocknung wasserhaltiger  
Baustoffe und Bauteile. Gussasphalt selbst enthält keine  
Feuchtigkeit.  
Wasserdichtigkeit  
Gussasphalt ist wasserdicht.  
Wassergefährdung  
Bitumen und Asphalt sind keine wassergefährdenden  
Stoffe.  
Umweltverhalten  
Gussasphalt ist wegen seiner Abriebfestigkeit, Laugen-  
und Säurebeständigkeit, Ungiftigkeit, Staubfreiheit und  
Wiederverwertbarkeit umweltfreundlich. Von Gussas-  
phaltestrichen und -belägen gehen in der Nutzung keine  
Emissionen aus.  
Wassergewinnungsgebiete  
Nach den „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an  
Straßen in Wassergewinnungsgebieten“ (RiSt-Wag) kann  
Asphalt in Wassergewinnungsgebieten eingesetzt wer-  
den. Asphalt findet darüber hinaus Verwendung bei der  
Abdichtung von Trinkwassertalsperren.  
Verdichtung  
Gussasphalt bedarf beim Einbau keiner Verdichtung.  
12 Ausgabe 11-2025  
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)  
Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts wird in  
Kurzform als Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bezeichnet.  
Zur Umsetzung des Gesetzes gibt es die „Verordnung über  
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“  
(AwSV).  
Technische Anforderungen werden in diesen wasserrecht-  
lichen Grundlagen nicht gestellt.  
Zugfestigkeit  
Gussasphalt kann in Abhängigkeit von der Temperatur  
beachtliche Zugspannungen rissefrei aufnehmen. An  
Gussasphalt für den Straßenbau wurden bei −10°C Zug-  
festigkeiten von 8N/mm² gemessen.  
An Gussasphaltestrichen können aus Abkühlversuchen  
an eingespannten Probekörpern Zugfestigkeiten von 4 bis  
5N/mm² bei −5 bis −1013 °C abgeleitet werden.  
Diese sind für die Gestaltung und Errichtung von Anlagen  
oder Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden  
Stoffen denTechnischen Regeln wassergefährdende Stoffe  
(TRwS) zu entnehmen.  
Zusammensetzung  
Die Zusammensetzung ist nach ATV DIN18317 Verkehrs-  
wegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt und ATV  
DIN18354 Gussasphaltarbeiten dem Auftragnehmer über-  
lassen. Hierbei sind der vorgesehene Verwendungszweck  
und die zu erwartenden Beanspruchungen zu berücksich-  
tigen und in der Leistungsbeschreibung anzugeben.  
Für Gussasphaltdeckschichten für Verkehrsflächen im Zu-  
ständigkeitsbereich des BMV enthalten die TL Asphalt in  
Abhängigkeit von der Mischgutsorte Angaben für die Korn-  
größenverteilung, Bindemittelgehalt, sowie -art und -sorte.  
Wiederverwendung  
Gussasphalt ist umweltfreundlich wiederverwertbar.  
Wurzelfestigkeit  
Gussasphalt erfüllt die an wurzelfeste Stoffe gestellten  
Anforderungen nach den Verfahren zur Untersuchung der  
Wurzelfestigkeit von Bahnen und Beschichtungen für Dach-  
begrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsent-  
wicklung Landschaftsbau e.V. (FLL).  
Zusätze  
Zusätze zum Gussasphalt sind zur Erzielung bestimmter  
Eigenschaften des Gussasphaltes möglich. Dies können  
unter anderem sein: Aufhellungsstoffe und Farbpigmen-  
te, Faserstoffe, Naturasphalt, Polymere (Elastomere oder  
Thermoplaste) oder Wachs.  
Zugdehnung  
Gussasphalt kann Dehnungen aufnehmen, ehe die Zug-  
festigkeit oder Reißfestigkeit überschritten wird. An Guss-  
asphaltprismen wurden Bruchdehnungen von 8×10³ bei  
+20 °C und 0,2×10³ bei −25°C gemessen.  
Ausgabe 11-2025 13  
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
Tabelle 5:  
Bauweisen mit Gussasphalt  
0
1
2
3
4
Bauweisen  
Gussasphaltestrich  
und Heizestrich auf  
Dämmschicht  
Gussasphaltestrich  
auf Trennschich  
Gussasphalt-  
Gussasphalt im  
Verbundestrich  
Verkehrswegebau  
Grundregeln  
Aufbau  
DIN18354, 3.2  
DIN18354, 3.3  
DIN18354, 3.4  
DIN18317, 3.3.2  
DIN18560-2 und 7  
DIN18560-4 und 7  
DIN18560-3 und 7  
K Gussasphaltestrich  
K Abdeckung  
K Gussasphaltestrich  
K Gussasphaltestrich  
K Gussasphaltdeck-  
schicht mit  
K Trennschicht  
K Dämmschicht  
Einstreuung  
Untergrund:  
Untergrund:  
Untergrund:  
Unterlage:  
Beton oder Holz  
Beton oder Holz  
Asphalttragschicht  
oder Stahl  
Asphaltbinder- oder  
Asphalttragschicht, bei  
Brückenbelägen Schutz-  
schicht aus Gussasphalt  
Zusätzliche und ergän-  
zende Regelwerke  
Für den Bereich der  
Bundesfernstraßen  
ZTV Asphalt-StB  
Anforderungen an  
Untergrund/-lage und  
an die Oberfläche des  
Gussasphaltes  
DIN18354, 3.1, 3.1.2, 3.1.4, 3.1.5, 3.1.6  
DIN18560-2, -3, -4, -7, jeweils Abschnitt 4  
DIN18202  
DIN18317, 3.2, 3.3.2,  
Ausgabe 09/2016  
(ZTV Asphalt-StB, wenn  
vereinbart)  
Härteklasse bzw.  
Eindringtiefe des  
Gussasphaltes  
Nach DINEN13813 IC 10, ICH 10, IC 15, IC 40, IC 100  
TL Asphalt-StB 07/13,  
Tab. 9,  
wenn vereinbart  
Zusammensetzung  
des Mischguts  
DIN18354, 2.1 bis 2.2  
DIN18317, 2.1.4,  
Ausgabe 09/2016  
TL Asphalt-StB 07/13,  
Tab. 9,  
wenn vereinbart  
Dicke des Gussasphaltes Nenndicke ≥ 25mm, Heizestrich ≥ 35 mm, ab 40mm zweilagig  
DIN18317, Ausgabe  
09/2016, 3.3.2.4, ZTV-As-  
phalt-StB 07/13, Tab. 14,  
wenn vereinbart  
Oberflächenbearbeitung DIN18354, 3.1.11  
DIN18317, 3.3.2.2  
Ausgabe 09/2016  
Fugen  
In der Regel fugenlos, DIN18354, 3.1.7, 3.1.8, 3.1.9  
DIN18317, 3.3.2.1  
Ausgabe 09/2016  
DIN18560-2  
ZTV Fug-StB  
Durchdringungen  
DIN18560-2  
DIN18354  
DIN18317  
Übergänge Anschlüsse  
14 Ausgabe 11-2025  
GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN  
5
6
7
8
9
Brückenbeläge auf  
Beton  
Brückenbeläge auf  
Stahl  
Abdichtungen in  
Verbindung mit  
Gussasphalt  
Gussasphalt als  
Schutzschicht  
Gussasphaltestrich  
als Beschichtung auf  
Betonbauteilen in  
industriellen Anlagen  
DIN18317, 3.3.2  
DIN18317  
DIN18354, 3.7  
DIN18354, 3.6  
DIN18354, 3.8  
(nur für Deckschichten)  
(nur für Deckschichten)  
DIN18531, DIN 18532  
DIN18533, DIN 18534  
DIN18531, DIN18532  
DIN18533, DIN18534  
Ausgabe 09/2016  
K Gussasphaltdeck-  
schicht mit Ein-  
K Gussasphaltdeck-  
schicht mit Ein-  
K Schicht aus Guss-  
asphalt auf  
K Gussasphaltschutz-  
schicht  
K Gussasphaltestrich  
im Verbund mit einer  
Dichtungsschicht  
streuung  
streuung  
K Dichtungsschicht  
aus Bitumen-  
K Trennschicht aus  
Rohglasvlies (ein-  
oder mehrlagig)  
K Gussasphaltschutz-  
schicht  
K Gussasphaltschutz-  
schicht auf Dich-  
tungsschicht aus  
Bitumenwerkstoffen  
oder Kombinationen  
mit Kunststoffen  
Schweißbahn,  
K Dichtungsschicht aus  
Bitumen-  
Asphaltmastix  
Untergrund:  
K Versiegelung oder  
K Kratzspachtelung  
Abdichtungen aus Bitu-  
menwerkstoffen oder  
Kunststoffbahnen  
Schweißbahn mit  
hochliegender  
Untergrund:  
Trägereinlage oder  
K Dichtungsschicht aus  
Flüssigkunststoff  
K Versiegelung oder  
K Kratzspachtelung  
Untergrund:  
Beton, Holz oder Stahl  
Stahl  
Untergrund:  
Beton  
ZTV-ING, Teil 6,  
ZTV-ING, Teil 6,  
DIN EN 14879-3  
Abschnitt 1 und 3  
Abschnitt 4  
ZTV-ING, Teil 6,  
ZTV-ING, Teil 6,  
DIN18354, 3.1, 3.1.2 DIN18202  
Abschnitt 1 und 3  
Abschnitt 4  
TL Asphalt-StB, Tab. 9  
DIN18354, 2.1, 2.2  
Für Gussasphalt der Spalte 7 und 8 DINEN12970  
TL Asphalt-StB, Tab. 9  
DIN18354, 2.1, 2.2  
Für Gussasphalt der Spalte 7 und 8 DINEN12970  
ZTV-ING, Teil 6,  
ZTV-ING, Teil 6,  
25 mm  
25 mm  
30 mm  
Abschnitt 1 und 3  
Abschnitt 4  
ZTV-ING, Teil 6,  
ZTV-ING, Teil 6,  
DIN18354, 3.1.11, Gussasphaltschutzschicht nach Spalte 8 in der  
Abschnitt 1 und 3  
Abschnitt 4  
Regel ohne Oberflächenbehandlung  
ZTV-ING, Teil 6,  
ZTV-ING, Teil 6,  
DIN18354, 3.1.7, 3.1.8, 3.1.9, DIN18531, DIN18532, DIN18533,  
Abschnitt 1 und 3  
Abschnitt 4  
DIN18534  
ZTV-ING, Teil 7,  
ZTV-ING, Teil 7,  
Abschnitt 4,  
DIN18531, DIN18532, DIN18533, DIN18534  
Abschnitt 1 und 3,  
Richtzeichnungen  
Richtzeichnungen  
Ausgabe 11-2025 15  
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