GUSSASPHALT VON A BIS Z – BAUWEISEN
In härteren Gussasphaltestrichen können bei ungünstigen
Randbedingungen (schnelle Abkühlung unter 0°C) Risse
entstehen.
Gesteinskörnung
Sie werden unterteilt nach der Bruchflächigkeit in unge-
brochene und gebrochene Gesteinskörnungen sowie nach
der Korngröße:
Fugen
K
Ungebrochene Gesteinskörnungen (Rundkorn) sind
Kies und Natursand sowie gebrochene Kieskörner,
wenn ihre Oberfläche höchstens zur Hälfte aus Bruch-
flächen besteht.
In DIN18560 werden folgende Fugenarten
unterschieden:
K
Bewegungsfuge ist eine Fuge im Estrich, die ihn voll-
ständig in zwei Teile trennt
K
Gebrochene Gesteinskörnungen (Brechkorn) sind Splitt,
Brechsand und Füller. Wegen ihrer rauen und kanti-
gen Oberfläche zählen auch Hüttensand und Lava-
schlacke hierzu.
K
Scheinfuge ist eine Fuge im Estrich, die höchstens bis
zur Hälfte der Estrichdicke in den Estrich eingeschnit-
ten wird
K
Randfuge ist eine Fuge, die den Estrich von seitlich an-
grenzenden und eingebauten Bauteilen trennt.
K
K
Kies und Splitt sind grobe Gesteinskörnungen >2mm,
Natur- und Brechsand sind feine Gesteinskörnungen
der Kornklasse 0/2.
Füller sind Gesteinskörnungen, deren überwiegender
Teil durch das 0,063mm Sieb hindurchgeht. Als Füller
werden meist Kalksteinmehle eingesetzt. Für säure-
resistente Gussasphalte werden säureresistente Ge-
steinskörnungen verwendet.
Gussasphalt kann in großen Flächen fugenlos verlegt
werden. Im Hoch- und Industriebau können Fugen – mit
Ausnahme von Bauwerksfugen – in der Unterlage über-
brückt werden. Bei ungünstiger Form der Fläche, z.B. an
einspringenden Ecken, kann es zweckmäßig sein, Fugen
anzuordnen.
Sind in Fliesen-, Platten- und Natursteinbelägen Fugen
erforderlich, so müssen diese nicht im darunter liegenden
Gussasphaltestrich übernommen werden.
Fugen, die zu verfüllen sind, müssen nach DIN 18354 so
verfüllt werden, dass keine bewegungshemmenden
Fremdkörper eindringen können. Vergussfugen müssen
zugänglich sein, kontrolliert, gereinigt und, falls erforder-
lich, erneuert werden. Es empfiehlt sich, mit einer Fachfir-
ma einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Glasschäden
Regelgerecht hergestellte Verglasungseinheiten ohne
Vorschäden können durch die Wärmeentwicklung beim
Einbau des Gussasphaltes keinen Schaden nehmen.
Gleitsicherheit
Siehe Oberflächenbehandlung und Rutschhemmung.
Griffigkeit
Bauwerksfugen sind im Gussasphaltestrich zu überneh-
men. Sie sind entsprechend ihrer Beanspruchung auszu-
bilden.
Die Anforderungen an die Griffigkeit von Fahrbahndecken
können mit Gussasphalt dauerhaft erreicht werden (siehe
auch Oberflächengestaltung).
Füller
Gussasphalt
Siehe Gesteinskörnungen.
Dichte, in heißem Zustand gieß- und streichbare Masse
aus feinen und groben Gesteinskörnungen und Bitumen
als Bindemittel. Das Gemisch aus Gesteinskörnungen ist
hohlraumarm zusammengesetzt.
Gefahrgut
Gussasphalt ist kein Gefahrgut nach der Gefahrgutverord-
nung Straße und Eisenbahn (GGVSE).
Härteklasse
Gefahrstoff
Die Härteklasse von Gussasphaltestrichmassen wird in
erster Linie von der Viskosität des Mörtels und damit von
der Härte (Sorte) des Bitumens sowie von Art und Menge
des Füllers bestimmt. Ein Maß für die Härte ist die Eindring-
tiefe im Eindringversuch mit ebenem Stempel (siehe auch
Eindringtiefe). Gussasphaltestriche werden entsprechend
der für den jeweiligen Anwendungszweck maximal zuläs-
sigen Eindringtiefe nach Härteklassen in ICH10, IC10, IC15,
IC40 und IC100 eingeteilt.
Bitumen und bitumenhaltige Zubereitungen, wie z. B. As-
phalt und Gussasphalt, sind keine Gefahrstoffe und kenn-
zeichnungsfrei.
Geruch
Gussasphalt ist im Gebrauchszustand geruchlos.
Geschmack
Gussasphaltbeläge beeinflussen den Geschmack oder den
Geruch gelagerter Güter nicht.
Ausgabe 11-2025
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